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Schadstoffe in Speiseölen? LAVES untersucht auf PAK

LAVES-Presseinformation Nr. 009 vom 20. Mai 2016



Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe – kurz PAK – sind als Umweltgifte allgegenwärtig und gelten teilweise als krebserregend. Eine Quelle für die Entstehung von PAK in Speiseölen ist das Trocknen und Rösten der Ölsaaten vor der Pressung. In den Jahren 2014/2015 sind im Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) Braunschweig/Hannover des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) 110 Proben Speiseöl auf ihren Gehalt an PAK untersucht worden. Das erfreuliche Ergebnis: In knapp 70 Prozent der Speiseöle (76 Proben) konnte kein PAK bestimmt werden. Lediglich zwei Proben überschritten die geltenden Höchstgehalte.

Mehr als 400 Lebensmittelproben wurden 2014/2015 insgesamt im LVI Braunschweig/Hannover auf ihren Gehalt an PAK untersucht. Die größte Gruppe bildeten dabei mit 110 Proben die Speiseöle, darunter unter anderem 31 Proben Sonnenblumenöl, 26 Proben Olivenöl und 19 Proben Rapsöl. Auch exotischere Öle, wie beispielsweise verschiedene Nussöle, Hanföl oder Öle mit Gewürzzusätzen wurden untersucht. 29 Proben waren kaltgepresste Öle. Nur in einer Probe Kürbiskernöl und einer Probe kaltgepresstem Leinöl wurden die Höchstgehalte für PAK überschritten.

Zur Gruppe der PAK gehören mehrere Hundert organische Verbindungen. 15 davon gelten als erbgutverändernd und krebserregend. Die Untersuchung umfasste diese und weitere Verbindungen. Höchstgehalte für sogenannte Indikator-PAK sind in der EU neben Speiseölen und –fetten auch für andere Lebensmittelgruppen festgelegt, beispielsweise für geräucherte Produkte.

PAK entstehen bei Verbrennungsprozessen und können aus der Umwelt oder bei der Verarbeitung und Zubereitung in Lebensmittel gelangen. So auch beim Grillen im heimischen Garten. Um die eigene PAK-Belastung gering zu halten, gilt beim Grillen:

  • Kohle gut durchglühen,
  • Grillschalen verwenden und
  • auf das Ablöschen verzichten.

Dies verhindert unnötige Rauchentwicklung, durch die mehr Schadstoffe auf das Grillgut gelangen können. Außerdem das Grillgut nicht schwarz werden lassen und – falls es doch einmal passiert – die verkohlten Stellen abschneiden.

Weitere Informationen im Internet unter http://www.laves.niedersachsen.de.


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