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Bratlinge, Puffer und Rösti – hält die Kennzeichnung, was sie verspricht?

LAVES-Presseinformation Nr. 001 vom 5. Februar 2016



In der vegetarischen Küche sind die unterschiedlichsten Bratlinge beliebt. Doch sind die Inhaltsstoffe tatsächlich völlig frei von Fleisch? Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat 14 Proben verschiedener Produkte auch auf dessen tierische Bestandteile genauer unter die Lupe genommen.

Die gute Nachricht: Keines der Produkte enthielt Fleisch. Die Kennzeichnung hält in diesem Fall, was sie verspricht. Für die vegane Ernährung aber auch für Allergiker sind diese Produkte oftmals nicht geeignet, da sie auch tierische Bestandteile, wie
z. B. Ei als Bindemittel oder Milch enthalten. Das Problem: Sechs Proben wiesen Kennzeichnungsmängel auf. Sie waren nicht ordnungsgemäß deklariert. Es fehlte zum Beispiel die Hervorhebung von Allergenen (z.B. Eier oder Milch), die Kennzeichnung war zu undeutlich oder die Schriftgröße war zu gering.

Das Untersuchungsspektrum umfasste sowohl frische Produkte aus der Kühltheke im Supermarkt als auch Tiefkühlware aus dem Einzelhandel sowie Ware direkt vom Hersteller. Gemüsepuffer, Gemüsebratlinge und Gemüseröstlinge standen dabei im Fokus.

Seit dem 13. Dezember 2014 gilt eine neue Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) 1169/2011, die eine verpflichtende Nährwertangabe für alle verpackten Lebensmittel, die Mindestschriftgröße der Pflichtangaben auf dem Etikett, eine klarere Kennzeichnung von Lebensmittelersatzstoffen, eine optische Hervorhebung allergener Zutaten im Zutatenverzeichnis vorverpackter Lebensmittel sowie die Allergenkennzeichnung bei unverpackter Ware regelt.

Weitere Informationen unter www.laves.niedersachsen.de.

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