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Hochsaison für selbstgebackene Plätzchen: LAVES untersucht Backpapiere

LAVES-Presseinformation Nr. 026 vom 20. November 2014


Was gibt es Köstlicheres in der Vorweihnachtszeit, als ein Blech mit duftenden Plätzchen frisch aus dem Backofen? In vielen Haushalten hat Plätzchenbacken jetzt Hochkonjunktur und verwendet wird dabei fast immer Backpapier. Hochverdichtete Zellulosefasern, die mit einer Silikonschicht überzogen sind, sorgen dafür, dass nichts vom Backgut kleben bleibt. Aber sind Backpapiere unbedenklich zu verwenden und werden die Plätzchen auch nicht beeinflusst? Diesen Fragen widmete sich das Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) Lüneburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und kommt zu dem Ergebnis, dass alle untersuchten Backpapiere gesundheitlich unbedenklich sind und auch die Kennzeichnung den Anforderungen entspricht.

Im Jahr 2014 wurden im IfB Lüneburg 36 Proben Backpapiere – sowohl Rollenware als auch bereits fertige Abschnitte – untersucht. Das Untersuchungsspektrum reichte von Bakteriziden und Konservierungsstoffen über die Temperaturbeständigkeit und Kennzeichnung bis hin zu Organozinnverbindungen.

Bakterizide, Schleimverhinderungsmittel und Konservierungsstoffe sollen während und nach der Produktion den mikrobiellen Verderb der Backpapiere verhindern. In dieser großen Stoff-Gruppe gibt es sowohl Hilfsstoffe, deren Einsatz verboten ist, als auch solche, bei denen Höchstmengen überprüft werden müssen. Zwar konnte in 23 der 36 Proben Sorbinsäure als Konservierungsmittel nachgewiesen werden. Doch erfreulicherweise waren die Konzentrationen so niedrig, dass eine konservierende Wirkung beim Kontaktlebensmittel nicht nachweisbar ist. Es wurden keine verbotenen Stoffe oder Höchstmengenüberschreitungen festgestellt.

Neben der stofflichen Beschaffenheit wird in der Versuchsküche des IfB auch die Temperaturbeständigkeit der Backpapiere überprüft. Auch in diesem Punkt gab es keinen Grund zur Beanstandung. Backpapiere müssen grundsätzlich mit einem Hinweis zur maximalen Verwendungstemperatur gekennzeichnet sein. Diese Hinweise sollten Verbraucher unbedingt beachten, da sich die Backpapiere bei Überschreitung der Temperatur zersetzen können. Dies führt unter Umständen zur Freisetzung von unerwünschten Stoffen, die den Geruch oder Geschmack des Backgutes beeinträchtigen können. Außerdem sollten die einzelnen Bögen nicht zu lange verwendet und vor allem bei Brüchigkeit oder starker Braunverfärbung unbedingt ausgetauscht werden.

Organozinnverbindungen, die als gesundheitlich bedenklich gelten und seit 2006 EU-weit für die Verwendung in Backpapieren verboten sind, konnten nicht nachgewiesen werden.

Ausführliche Informationen des LAVES und weitere Tipps für die Weihnachtsbäckerei hier.

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