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Tierschutz - Aktuelle Probleme in der Haltung von Masthühnern

Mit der vierten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 01.10.2009 gelten in Deutschland in Umsetzung der Richtlinie 2007/43/EG neue spezialrechtliche Anforderungen an das Halten von Masthühnern. Im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens hat der Bundesrat die Regierung in einer Entschließung darauf hingewiesen, dass er es für unabdingbar hält, Leitlinien zur guten fachlichen Praxis in der Masthühnerhaltung zu erarbeiten und seitens des Bundes zu koordinieren. Diese Leitlinien sollen insbesondere Vorgaben zur Einhaltung der neuen Besatzdichten, zur ordnungsgemäßen Pflege und Versorgung der Tiere sowie zur Gesunderhaltung, insbesondere zur Verbesserung der Fußballengesundheit umfassen.

Nach dem Bundeseckwertepapier zur Jungmasthühnerhaltung von 1999 wurde in Deutschland bisher als Kompromiss zwischen wirtschaftlichen Erfordernissen und tierschutzfachlichen Anforderungen zur Einhaltung von § 2 Tierschutzgesetz eine maximale Besatzdichte von 35 kg/m² Nutzfläche toleriert. Die neuen Vorgaben ermöglichen deutlich höhere Besatzdichten. Gemäß § 19 Abs. 3 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat zukünftig derjenige, der Masthühner hält, sicherzustellen, dass die Besatzdichte zu keinem Zeitpunkt 39 kg/m² überschreitet. Beträgt das durchschnittliche Gewicht der Masthühner weniger als 1600 g darf die Besatzdichte 35 kg/m² nicht überschreiten. Ob bei diesen Besatzdichten ein ungestörtes Ruhen der Tiere, wie nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Legehennenhaltung vom 06.07.1999 gefordert, noch möglich ist, ist zumindest fraglich. Aktuell laufende Untersuchungen des Instituts für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie der Stiftung Tierärztlichen Hochschule Hannover zum Verhalten von Masthühnern bei unterschiedlichen Besatzdichten und Zielendgewichten müssen noch abgeschlossen und ausgewertet werden.

In jedem Fall werden die neuen gesetzlichen Regelungen eine weitere Intensivierung der Haltung von Masthühnern ermöglichen, die sehr hohe Anforderungen an die Ausstattung der Betriebe sowie das Management und die Sachkunde der Tierhalter bzw. Betreuer stellen. Hinzu kommt die „ungebremste“ Zucht der Masthybriden auf hohe Wachstumsraten bei möglichst günstiger Futterverwertung, die insbesondere die Gefahr des Auftretens von Skeletterkrankungen („Beinprobleme“) und Stoffwechselstörungen (z. B. plötzlicher Herztod oder Aszites) weiter erhöhen wird. Im Folgenden wird exemplarisch auf drei aktuelle Problembereiche der Masthühnerhaltung eingegangen, die sich unter tierschutzfachlichen Aspekten m. E. für eine risikoorientierte Beurteilung von Betrieben eignen.

Fußballenveränderungen

Bereits unter den herkömmlichen Rahmenbedingungen haben viele Betriebe erhebliche Probleme, eine gute Fußballengesundheit der Broiler sicherzustellen. Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 3 der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müssen zukünftig alle Masthühner ständig Zugang zu trockener, lockerer Einstreu haben, die zum Picken, Scharren und Staubbaden geeignet ist. Nach gängiger Praxis wird der Stall jedoch nur einmal vor Einstallung der Küken eingestreut. Diese Einstreu bleibt während des gesamten Mastdurchgangs im Stall, regelmäßiges Nachstreuen erfolgt normalerweise nicht. Nur bei Problemen mit feuchter Einstreu werden die betroffenen Stallpartien, z.B. unter den Tränkelinien oder im Eingangsbereich des Stalles nachgestreut. Dies bedeutet, dass sich der Kotanteil in der Einstreu im Laufe des Mastdurchgangs ständig erhöht und die Hühner gegen Ende der Mast vornehmlich auf ihren eigenen Ausscheidungen stehen bzw. liegen. Bei guter Stallklimaführung handelt es sich dabei um ein trockenes, lockeres Substrat von feinkrümeliger bis feinstaubiger Beschaffenheit. Im ungünstigen Fall bildet sich dagegen eine feucht schmierige bis pappig verkrustete Oberfläche. Nach Praxisbeobachtungen versuchen die Tiere, solche Bereiche zu meiden, was ihnen aufgrund der hohen Besatzdichte zu Mastende jedoch kaum noch möglich ist.

Durch Kontakt mit dem feuchten Kot-Einstreugemisch in Kombination mit hohen Ammoniakgehalten entwickeln sich an den Fußballen der Broiler mehr oder weniger ausgeprägte Dermatitiden. Praxiserfahrungen von Amtstierärzten/Innen belegen, dass derzeit im Jahresmittel etwa ein Fünftel aller zur Schlachtung angelieferten Broiler erhebliche Fußballenveränderungen aufweisen und nur etwa ein Drittel aller Masthühner mit intakten Füßen zur Schlachtung kommen. Dabei scheint eine gewisse saisonale Abhängigkeit der Fußballengesundheit zu bestehen, denn in den Hochsommermonaten geht der prozentuale Anteil an hochgradig veränderten Fußballen im Vergleich zum Frühjahr deutlich zurück. Da feuchte Einstreu den Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Fußballenveränderungen darstellt, ist dieses Ergebnis vermutlich auf die im Frühjahr tendenziell feuchtere Witterung zurückzuführen. Sowohl bei trockener Hitze als auch trockener Kälte ist es für die Betriebe einfacher und vor allem kostengünstiger, den Stall und damit die Einstreu trocken zu halten. Insbesondere in den Wintermonaten muss der Bildung von feuchter Einstreu durch eine sorgfältig abgestimmte Stallklimaführung (Heizung, Lüftung) vorgebeugt werden. Wird z.B. die Lüftung gedrosselt, um Heizenergie zu sparen, sind feuchte Einstreu und hohe Ammoniakwerte vorprogrammiert. Auch wenn in erster Linie Management und Betriebsausstattung von entscheidender Bedeutung für die Erhaltung der Fußballengesundheit sind, wirken sich hohe Besatzdichten verschärfend auf vorhandene Probleme aus. Denn mit zunehmender Besatzdichte „wächst der Stallboden sozusagen zu“, die Luftzirkulation am Boden nimmt ab und der vermehrte Kotanfall erhöht den Feuchtigkeitsgehalt der Einstreu.

Auch die Erfahrungen der in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung tätigen Amtstierärzte/Innen bestätigen, dass derzeit nur ein geringer Prozentsatz von Broilermastbetrieben durchgängig Tiere mit guter Fußballengesundheit zur Schlachtung abliefert. Einzelne „Ausreißer“, z.B. aufgrund von Durchfallerkrankungen, können allerdings auch bei diesen Betrieben auftreten. Eine Vielzahl von Betrieben weist dagegen ständig wechselnde Ergebnisse der Fußballengesundheit auf. Zudem gibt es Betriebe, die durchgehend Herden mit extrem schlechter Fußballengesundheit abliefern. Dieser Sachverhalt stellt einen Verstoß gegen geltende tierschutzrechtliche Bestimmungen dar, denn hochgradige Fußballenveränderungen mit tiefgehenden Läsionen sind erhebliche Schäden im Sinne des Tierschutzgesetzes, die vermieden werden müssen (Abb. 1 u. 2). Dabei belegen gezielte Einzelberatungen solcher Problembetriebe ein deutliches Potential zur Verbesserung der Fußballengesundheit. Um diesem tierschutzfachlich nicht zu tolerierenden Missstand zukünftig abzuhelfen, muss m. E. eine systematische Untersuchung der Fußballengesundheit am Schlachtband eingeführt werden, die mit einer Rückmeldung der Befunde an den Herkunftsbetrieb zu koppeln ist.

Fußballen eines Broilers am Ende der Mast  
Hochgradige Fußballenveränderung mit tiefen Läsionen des Sohlenballens

Arzneimitteleinsatz

Nach Erfahrungen der Amtstierärzte/Innen ist in den vergangenen Jahren in der Broilermast ein ständig steigender Einsatz von Arzneimitteln zu beobachten. Auch wenn die Anwendung normalerweise entsprechend der geltenden arzneimittelrechtlichen Bestimmungen erfolgt, muss es bedenklich stimmen, dass nach ersten stichprobeweisen Erhebungen drei Antibiotikabehandlungen (eine Behandlung = ein Behandlungszeitraum ohne Medikamentenwechsel) in einem Mastdurchgang von etwa 30 Tagen keine Seltenheit sind und durchaus Mastdurchgänge beobachtet werden, in denen sechs Behandlungen in Folge stattfinden. Unstrittig ist dabei, dass kranke Tiere auch entsprechend behandelt werden müssen. Richtig ist sicher auch, dass relativ wenige Behandlungen im Durchschnitt nicht automatisch für einen besonders gut geführten Betrieb sprechen; es kann sich ebenso um einen Mäster handeln, der eher dazu neigt, gesundheitliche Probleme in seinem Bestand „auszusitzen“.

M. E. machen es aber immer intensivere Haltungsbedingungen mit hohen Besatzdichten sowie die extrem leistungsfähige Genetik heutiger Broilerlinien, die naturgemäß mit einer höheren Anfälligkeit der Masthühner einhergeht, dem Tierhalter immer schwerer, ohne bzw. mit einem geringen Arzneimitteleinsatz auszukommen. Liegt er mit seinem Betrieb darüber hinaus in einer Regionen mit hoher Geflügeldichte verschärft sich die Problematik noch erheblich. Sowohl unter tierschutzfachlichen Gesichtspunkten als auch im Hinblick auf die ständig wachsende Resistenzproblematik ist daher m. E. ein Gegensteuern dringend erforderlich. Um den Einsatz von Antibiotika in der Masthühnerhaltung vergleichend zu beurteilen, sollten in Anlehnung an den Tierbehandlungsindex nach BLAHA et. al (2007) die Anzahl der Behandlungstage pro Mastdurchgang zur Anzahl der Masttage in Beziehung gesetzt werden. Eine Beurteilung nach Anzahl behandelter Tiere im Verhältnis zur Anzahl der Tiere in der Mastgruppe erübrigt sich in der intensiven Geflügelhaltung insofern, als normalerweise immer alle Tiere einer Herde behandelt werden. Wurden beispielsweise in einem Mastdurchgang von 30 Tagen im Rahmen von sechs Behandlungen an insgesamt 13 Tagen Antibiotika eingesetzt, haben die Broiler zu 43 % der Mastdauer Arzneimittel erhalten.

Verluste

Gemäß § 4 Abs. 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung musste bisher jeder, der Nutztiere hält, unverzüglich Aufzeichnungen über das Ergebnis der täglichen Überprüfung des Bestandes, u. a. auch über die Zahl der bei jeder Kontrolle vorgefundenen verendeten Tiere führen. Die Aufzeichnungen waren mindestens drei Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Zukünftig muss der Masthühnerhalter die tägliche Mortalitätsrate sowie die kumulative tägliche Mortalitätsrate berechnen (§ 20 der „neuen“ Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung). Es ist festgelegt, dass alle verendeten sowie aufgrund von Krankheiten oder aus anderen Gründen im Betrieb getöteten Masthühner in die Berechnung eingehen. Werden die Broiler zur Schlachtung abgeliefert, muss der Halter schriftliche Aufzeichnungen über die tägliche Mortalitätsrate im Mastverlauf sowie die kumulative tägliche Mortalitätsrate mit senden. Diese Angaben sowie die Transporttoten werden bestandsweise von der zuständigen Behörde aufgezeichnet und unter Berücksichtigung der Zahl der geschlachteten Masthühner auf Plausibilität überprüft.

Soweit die Mortalitätsraten oder die Ergebnisse der Fleischuntersuchung auf einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen schließen lassen, teilt die zuständige Behörde dies dem Halter der Tiere sowie der für den Ort des Masthühnerbestandes für Tierschutz zuständigen Behörde mit. Letztere trifft die zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße notwendigen Anordnungen.

Bisher fehlen flächendeckende amtliche Erhebungen über Verlustraten in der Broilermast. Je nach Mastdauer, aber auch von Mastdurchgang zu Mastdurchgang bzw. von Betrieb zu Betrieb sind nach den Erfahrungen der Amtstierärzte/Innen erhebliche Schwankungen in den Verlustraten zu beobachten. Um die Bestimmungen der „neuen“ Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit Leben zu erfüllen, müssen durchschnittliche Verlustraten für die Kurz-, Mittel- und Langmast erhoben werden, denn nur mit diesen Kenntnissen sind Bestände ausgehend vom derzeitigen Ist-Zustand zu beurteilen.

Fazit:

Um zukünftig Masthühner haltende Betriebe unter tierschutzfachlichen Aspekten risikoorientiert zu beurteilen, sollten

  • die Fußballengesundheit,
  • der Arzneimitteleinsatz sowie
  • die Verlustrate

als Indikatoren für Management und Tiergesundheit erhoben und systematisch betriebsgebunden ausgewertet werden. Eine weitergehende tierschutzfachliche Überprüfung des Betriebes ist immer dann angezeigt, wenn bei diesen Parametern ein realistischer, noch zu definierender Sollwert überschritten wird.

Literatur

Blaha T, Meemken D, Dickhaus C-P, Klein G. (2007): Vorschläge zur Gestaltung der Lebensmittelketteninformation für die Umsetzung der risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Dtsch. Tierärztl. Wschr. 114, 8, S. 309-316

Weitere Literatur beim Verfasser.

Veröffentlichung: Vortrag S. Petermann, 5. Leipziger Tierärztekongress 21. bis 23. 01. 2010, Leipziger Blaue Hefte Proceedings, Bd. 2: Veterinary Publik Health, S. 398 - 401

Jungmasthuhn

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.10.2010
zuletzt aktualisiert am:
16.12.2016

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