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Fischgesundheit und Aquakultur

Der Status der Fischgesundheit spielt für den fischereiwirtschaftlichen Ertrag, für den Verbraucherschutz und auch im Hinblick auf Tierschutzaspekte eine wichtige Rolle. Stressminimierung, Fütterungsoptimierung und weitere prophylaktischen Maßnahmen zur Förderung der Fischkondition tragen dazu bei, den Einsatz von Medikamenten in der Fischhaltung zu minimieren. Eine intensive fischgesundheitsfürsorgliche Betreuung niedersächsischer Teichwirtschaften und Aquakulturbetriebe trägt zur qualitativen Verbesserung der Fischereierzeugnisse im Sinne des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit bei.

Aalfütterung

Aalfütterung in einer Kreislaufanlage

Nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) betrug der Gesamtertrag der Weltfischerei (Fang und Aquakultur) im Jahr 2006 ca. 144 Mio. t. Die weltweite Jahresaquakulturproduktion in Teichwirtschaften, Kreislaufsystemen und sonstigen Aquakulturanlagen wurde, bei seit Jahren zunehmender Tendenz, für das Jahr 2007 mit 50,3 Mio. t. beziffert. Im Jahr 2008 betrug der Gesamtertrag aus der Forellen- und Karpfenteichwirtschaft sowie aus Kreislaufanlagen in Niedersachsen 3.577 t. und in Deutschland 43.980 t. Neben Nutzfischen werden in einigen niedersächsischen Fischhaltungsbetrieben in einem nicht unerheblichen Umfang Zierfische gezüchtet bzw. zum Zwecke des Handels gehältert.

Die Gesundheit der Fische wird maßgeblich durch den Erregerdruck im Wasser, die Empfindlichkeit der Fische und vor allem durch die Qualität der Umwelt beeinflusst. Eine Optimierung der Wasserqualität, Ernährung und Hygienebedingungen bei gleichzeitiger Minimierung der Stressbelastung ist daher für eine erfolgreiche Fischproduktion und auch aus Sicht des Tierschutzes unerlässlich.

Forellenteichwirtschaft

Forellenteichwirtschaft

Die Fischseuchenverordnung (§7 Abs. 1) sieht vor, dass die Halter von Aquakulturtieren ihre Fischbestände im Rahmen von Eigenkontrolluntersuchungen im Hinblick auf bestimmte (anzeigepflichtige) Fischseuchen durch qualifizierte Dienste überprüfen lassen müssen, sofern eine genehmigungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird (z. B. der Verkauf von Besatzfischen). Die Häufigkeit der Kontrollen wird vom amtlichen Gesundheitsstatus und vom Risikoniveau der Aquakulturbetriebe bestimmt. Als qualifizierte Dienste kommen Tierärzte oder Spezialisten für Wassertiergesundheit, die für diese Aufgaben geschult worden sind in Frage.

Für die amtliche Überwachung und für Maßnahmen zur Fischseuchenbekämpfung sind in Niedersachsen die Veterinärämter der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der Region Hannover zuständig. Die Veterinärbehörden erhalten dabei Unterstützung von der Task-Force Veterinärwesen, Fachbereich Fischseuchenbekämpfung, des LAVES.

Die Infektiöse Lachsanämie (ISA), die Forellenseuche (VHS), die Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden (IHN) und die Koi-Herpesvirus-Infektion der Karpfen (KHV) sind anzeigepflichtige Fischvirusseuchen. Andere Viruserreger, bakterielle, parasitäre und Pilz-Infektionen können die Fischgesundheit ebenfalls negativ beeinträchtigen. Eine rechtzeitige Diagnose von Erkrankungen durch einen Fischgesundheitsdienst oder durch den behandelnden Tierarzt ermöglicht eine kontrollierte und gezielte Behandlung. Therapiemaßnahmen unter kontrollierten Bedingungen tragen dazu bei, die Gefahr der Resistenzentwicklung zu minimieren. Ziel ist, durch vorbeugende Maßnahmen, wie Optimierung der Umwelt- und Haltungsbedingen und Verwendung von Fischvakzinen, den Einsatz von Medikamenten zu minimieren.

In Niedersachsen übernehmen die Abteilung Fischkrankheiten und Fischhaltung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, der Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sowie einige niedergelassenen Tierärzten als qualifizierte Dienste Aufgaben im Bereich der Fischgesundheitsfürsorge. Eine Zusammenarbeit zwischen allen mit der staatlichen und kurativen Fischgesundheitsfürsorge beschäftigten Institutionen und Personen, ist für eine nachhaltige Verbesserung der Fischgesundheit unabdingbar.

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