Obst und Gemüse
Die Prüfer des LAVES kontrollieren im Großhandel, bei den Sortier- und Packbetrieben sowie den selbstvermarktenden Erzeugern Obst und Gemüse auf die Einhaltung entsprechender Qualitätsnormen. Für den Einzelhandel sind grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Qualitätsnormen für Obst und Gemüse gelten für Erzeugnisse, die in frischem Zustand an den Verbraucher abgegeben werden. Ausgenommen von der Anwendung dieser Normen sind Erzeugnisse, die
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im Ab-Hof-Verkauf vom Erzeuger an den Endverbraucher abgegeben werden,
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an einen Sortier- oder Packbetrieb geliefert werden, oder
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nachweislich für die industrielle Be- und Verarbeitung bestimmt ist.
Grundlagen für die Qualitätsprüfungen sind EU-Vermarktungsnormen und deren Durchführungsbestimmungen.
Einführung Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)