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Eierlikör – ein Klassiker

Untersuchung auf Alkohol, Zucker und Eigelb


Bildrechte: © Fischer Food Design - Fotolia.com

Eierlikör ist vielseitig – er macht Kuchen saftig und schmackhaft, verfeinert Eis oder Desserts und schmeckt natürlich auch pur. Doch woher kommt diese Mischung aus Eiern, Alkohol und Zucker? Was sagt der Gesetzgeber dazu, welche Entwicklungen sind aktuell zu verzeichnen und ist dieses Erzeugnis aus rohen Eiern ein sicheres Lebensmittel?

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES untersucht regelmäßig Eierliköre insbesondere auf die Gehalte an Alkohol, Zucker und Eigelb.

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Wie entstand das Getränk?

Die Ureinwohner des Amazonasgebietes - dem heutigen Brasilien - stellten ein alkoholisches Getränk mit Namen „Abacate“ auf der Basis des weichen Avocadofruchtfleisches her. Die Kolonialisten variierten das Getränk, in dem sie Rum und Rohrzucker zusetzten und es fortan „Advocaat“ nannten. Die Niederländer brachten das Rezept im 17. Jahrhundert schließlich mit nach Europa. Da Avocados hier nicht verfügbar waren, wurde mit Eigelb experimentiert und so der Eierlikör erfunden.
Zutaten für Eierlikör: Alkohol und Eier Bildrechte: LAVES
Zutaten für Eierlikör

Wie ist Eierlikör lebensmittelrechtlich definiert?

Lebensmittelrechtlich handelt es sich bei Eierlikör um eine Spirituose. Die europäische Spirituosen-Verordnung VO (EU) 2019/787 macht Vorgaben zur Bezeichnung, zur Herstellung, zu Zutaten und ihren Mindest- oder Höchstgehalten.

Dort ist „Eierlikör“ - auch als „Advocaat/Avocat/Advokat“ bezeichnet - folgendermaßen definiert:

  • Eierlikör ist ein Likör, auch aromatisiert, der aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs und/ oder einem Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs oder einer Spirituose oder einer Kombination daraus hergestellt wird und als Bestandteile hochwertiges Eigelb und Eiweiß sowie Zucker oder Honig oder beides enthält. Der Mindestgehalt an Zucker oder Honig, ausgedrückt als Invertzucker, beträgt 150 Gramm (g) je Liter. Der Mindestgehalt an reinem Eigelb beträgt 140 g je Liter Fertigerzeugnis
  • Der Mindestalkoholgehalt von Eierlikör beträgt 14 % vol.
  • Bei der Herstellung von Eierlikör dürfen nur geschmackgebende Lebensmittel, Aromastoffe und Aromaextrakte verwendet werden.
  • Bei der Herstellung von Eierlikör dürfen Milch und Milcherzeugnisse verwendet werden.

Nach der neuen europäischen Spirituosen-Verordnung VO (EU) 2019/787 ist es jetzt erlaubt, Milch und Milcherzeugnisse als Zutat zu verwenden. Nach altem Recht war dies noch unzulässig (Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 25.10.2018 (C-462/17)).

Dürfen Zusatzstoffe verwendet werden?

Nach der Europäischen Zusatzstoff-Verordnung VO (EG) Nr. 1333/2008 darf Eierlikör weder konserviert noch mit Süßungsmitteln versetzt werden. Zugelassene Farbstoffe dürfen verwendet werden, wobei ein Zusatz auf dem Etikett mit der Angabe „mit Farbstoff" kenntlich gemacht werden muss.

Welche aktuellen Entwicklungen gibt es?

Klassischerweise schmeckt Eierlikör süß und deutlich nach Ei (Eigelb). Zu beobachten sind neuerdings vermehrt Eierliköre mit weiteren Geschmacksnuancen wie Orangen- oder Erdbeergeschmack oder Eierliköre mit Kakaozusatz. Dies ist in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften zulässig.

Als weiterer Trend ist zu beobachten, dass die alkoholischen Komponenten, die zur Herstellung des Eierlikörs verwendet werden, vermehrt variieren. Klassische Eierliköre werden in der Regel auf Basis von Neutralalkohol hergestellt. Heute sind Eierliköre mit Rum, Korn oder Obstbrand keine Seltenheit mehr.

Gut für Verbraucherinnen und Verbraucher: Wirbt der Hersteller mit der Verwendung einer speziellen Spirituose, so muss er nach aktuellem Recht sowohl den eingesetzten Anteil dieser Spirituose als auch die Zusammensetzung des Gesamtalkohols des Erzeugnisses auf dem Etikett angeben.

Was wird im LAVES untersucht?

Im Rahmen der Amtlichen Lebensmittelüberwachung wird Eierlikör regelmäßig im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES untersucht. Überprüft werden insbesondere die Gehalte an Alkohol, Zucker und Eigelb. Über die analytische Bestimmung von Cholesterin, einem natürlichen Inhaltsstoff des Hühnereigelbs, kann die verarbeitete Menge an Eigelb berechnet werden. Für Eierlikör ist wie für alle Spirituosen die Angabe eines Zutatenverzeichnisses nicht vorgeschrieben. Werden in Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtslage Milch und Milcherzeugnisse zur Herstellung verwendet, muss dieses in der Etikettierung entsprechend den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1169/2011 Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) angegeben werden. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose) zählen zu den Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Zur Überprüfung der Allergendeklaration werden die beprobten Eierliköre daher auch auf Milchprotein und Laktose untersucht.

Untersuchungsergebnisse

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 26 Proben Eierlikör untersucht. Nur 10 Proben (38 Prozent) blieben ohne Bemängelung. Bei 16 Proben (62 Prozent) wurden verschiedene Abweichungen festgestellt. Aufgrund von Mehrfachbeanstandungen/-bemängelungen einzelner Proben ist die Summe der Beanstandungen größer als die Anzahl der beanstandeten Proben.

Bei vier Proben war die Abweichung zwischen dem ermittelten und dem deklarierten Alkoholgehalt zu groß. Nach der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung VO (EU) Nr. 1169/2011 darf die Abweichung nicht größer als ± 0,3 % vol sein.

Der geforderte Mindestgehalt an Eigelb wurde – bis auf eine Probe – bei sämtlichen Proben erreicht. Bei einigen Proben wurde die Verwendung von bestimmten Zutaten - wie zum Beispiel Sahne - ausgelobt. Bei vier dieser Proben fehlte die Angabe des mengenmäßigen Anteils der ausgelobten Zutat – die sogenannte „QUID“-Angabe (Mengenkennzeichnung von Lebensmittelzutaten). Vier Proben wurden aufgrund fehlender oder mangelhafter Allergenkennzeichnung beanstandet.

Frühere Untersuchungsergebnisse

In den Jahren 2021 und 2022 wurden insgesamt 31 Proben untersucht. Die geforderten Mindestgehalte an Eigelb und Zucker wurden bei sämtlichen Proben erreicht. In vier Proben wurden zu hohe Abweichungen zwischen analysiertem und deklariertem Alkoholgehalt festgestellt, wobei bei drei Proben der analysierte Alkoholgehalt unterhalb dem für Eierlikör vorgeschriebenen Mindestalkoholgehalt von 14 % vol lag.

Bei sieben Proben fehlte die Angabe des mengenmäßigen Anteils der ausgelobten Zutat (wie zum Beispiel Korn, Rum oder Sahne) – die sogenannte „QUID“-Angabe (Mengenkennzeichnung von Lebensmittelzutaten).

Einige Hersteller verwenden zur Verfeinerung ihrer Produkte Milcherzeugnisse wie Sahne. Zwar wurden Verbraucherinnen und Verbraucher in allen Fällen durch die Etikettierung über die Verwendung von Milch und/oder Milchprodukten informiert, jedoch genügte die Art der Kenntlichmachung bei 9 Erzeugnissen nicht den einschlägigen Bestimmungen der LMIV bezüglich Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen.

Weitere Bemängelungen ergaben sich aufgrund von fehlenden Angaben des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers, formalen Fehlern bei der Angabe des Alkoholgehalts, sowie Fehlern in freiwillig bereitgestellten Zutatenverzeichnissen und Mindesthaltbarkeitsdaten. Hier ist zu beachten, dass freiwillig angegebene Zutatenverzeichnisse oder Mindesthaltbarkeitsdaten (welche bei Spirituosen nach derzeitiger Rechtslage nicht erforderlich sind), auch den einschlägigen Bestimmungen der LMIV genügen müssen.

Sind rohe Eier im Likör eine Gefahr für die Gesundheit?

Nein! Für die Herstellung von Eierlikör werden zwar rohe Eier verwendet, eine Gefahr durch Salmonellen kann für dieses Produkt durch den vorgeschriebenen Alkoholgehalt von mindestens 14 % vol aber ausgeschlossen werden. Nähere Informationen dazu kann der Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) („Eierlikör aus häuslicher und kleingewerblicher Fertigung – Herstellung unter Verwendung von Rohei“, PDF) entnommen werden.

Wie gelingt die sichere Herstellung zu Hause?

Zuerst sollten die rohen Eigelbe mit dem Alkohol separat vermischt werden. Um eine Keimreduktion herbeizuführen, sollte diese Mischung mindestens drei Tage bei Zimmertemperatur stehen gelassen werden. Nun können weitere Zutaten wie Zucker mit der Masse vermengt werden. Die gezuckerte Eigelb-Alkohol-Mischung muss einen Alkoholgehalt von mindestens 10% vol aufweisen.

Das selbstgemachte Getränk sollte kühl und dunkel gelagert werden und möglichst zügig verbraucht werden. Geeignete hochprozentige Ansatzspirituosen (Prima Sprit) beziehungsweise Neutralalkohol sind im Handel oder in Apotheken erhältlich. Alternativ können natürlich auch handelsübliche Spirituosen wie Kornbrand, Wodka, Rum oder Obstbrände mit mindestens 37,5 % vol Alkohol verwendet werden.

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