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Registrierung von Bruteierbetrieben und Brütereien

In Niedersachsen ist das LAVES (Dezernat 43 Marktüberwachung) für die Registrierung von Bruteierbetrieben und Brütereien sowie für die Überwachung der Vermarktungsnormen für Bruteier in den registrierten Betrieben zuständig.

Folgende Betriebe müssen registriert werden:

a) Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern

b) Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere.

Mit der Registrierung wird den Betrieben eine Kennnummer mitgeteilt. Bruteier, die zur Erzeugung von Küken verwendet werden, müssen einzeln mit dieser Kennnummer bestempelt werden mit unverwischbarer schwarzer Farbe (2 mm hoch und 1 mm breit) oder mit einem schwarzen Fleck, der mindestens vier Millimeter Durchmesser hat. Die Kennzeichnung hat vor dem Einlegen in den Brutschrank im Erzeugerbetrieb oder in der Brüterei zu erfolgen.

Die Kennnummer beginnt in Deutschland mit DE, die Ziffern 07 stehen für Niedersachsen, dann kommt die laufende Nummer der Betriebsstätte (dreistellig), die nächste Ziffer bezeichnet die Art des Betriebes (1 = Zuchtbetrieb, 2 = Vermehrungsbetrieb, 3 = Brüterei usw.), die abschließende zweistellige Nummer steht für die Geflügelart, auf die sich die Tätigkeit des Betriebes erstreckt.

Die Systematik der Kennnummervergabe für Bruteierbetriebe in Deutschland ist nach folgendem Beispiel aufgebaut:


Zwei Großbuchstaben für Deutschland

Zweistellige Ziffer Bundesland
z.B. Niedersachsen

Lfd. Nummer des Betriebes im Bundesland (3-stellig)

Nummer für die Art des Betriebes

Nummer für die Geflügelart, auf die sich die Tätigkeit des Betriebes erstreckt

DE

07

123

1

01

In der u. a. Tabelle sind die entsprechenden Codes aufgeführt:

Zweistellige Ziffer Bundesland

Nummer für die Art des Betriebes

Nummer für die Geflügelart,

auf die sich die Tätigkeit des Betriebes erstreckt

  • 01 – Baden-Württemberg
  • 02 – Bayern
  • 03 – Berlin
  • 04 – Bremen
  • 05 – Hamburg
  • 06 – Hessen
  • 07 – Niedersachsen
  • 08 – Nordrhein-Westfalen
  • 09 – Rheinland-Pfalz
  • 10 – Saarland
  • 11 – Schleswig-Holstein
  • 12 – Brandenburg
  • 13 – Mecklenburg-Vorpommern
  • 14 – Sachsen
  • 15 – Sachsen-Anhalt
  • 16 - Thüringen
  • 1 – Zuchtbetrieb
  • 2 – Vermehrungsbetrieb
  • 3 – Brüterei
  • 4 – Zucht- und Vermehrungsbetrieb und Brüterei
  • 5 - Zucht- und Vermehrungsbetrieb
  • 6 – Zuchtbetrieb und Brüterei
  • 7 – Vermehrungsbetrieb und Brüterei

  • 01 – Hühner
  • 02 – Enten
  • 03 – Gänse
  • 04 – Truthühner
  • 05 – Perlhühner
  • 06 – Hühner und Enten
  • 07 – Hühner und Gänse
  • 08 – Hühner und Truthühner
  • 09 – Hühner und Perlhühner
  • 10 – Hühner in Kombination mit weiteren zwei Geflügelarten
  • 11 – Hühner in Kombination mit weiteren drei Geflügelarten
  • 12 – Kombination mehrerer Geflügelarten ohne Hühner

Vorgaben für die Transportbehälter und das Versenden von Bruteiern und Küken können dem Merkblatt entnommen werden.

Bruteier im Brutschrank Bildrechte: © LAVES

Bruteier im Brutschrank

Link:

Einführung Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)

frisch geschlüpfte Küken Bildrechte: © LAVES

frisch geschlüpfte Küken

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