LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen klar Logo

Gut verpackt - und auch schadstofffrei? – LAVES untersucht Butterbrotpapier


An Verpackungsmaterialien aus Papier und Pappe werden hohe Anforderungen gestellt. Butterbrotpapier soll weitgehend fettdicht und feuchtigkeitsbeständig sein. Dies wird durch spezielle technologische Verfahren und chemische Behandlungen erreicht.

Bezüglich der chemischen Beschaffenheit, insbesondere der Abgabe von sogenannten Produktionshilfsstoffen, gelten Anforderungen im Rahmen der europäischen Verordnung 1935/2004 für Lebensmittel-Kontaktmaterialien.

Butterbrotpapier muss entsprechend der Guten Herstellungspraxis hergestellt werden. Das bedeutet:

  • Verwendete Stoffe dürfen nicht die Gesundheit schädigen.
  • Höchstmengenbeschränkungen chemischer Stoffe müssen eingehalten werden, da es sonst zu unzulässigen Stoff-Übergängen auf das verpackte Lebensmittel kommen kann.
  • Es dürfen keine organoleptischen Beeinträchtigungen des Kontaktlebensmittels auftreten. Dies wäre gegeben, wenn Butterbrot den Geruch oder Geschmack sensorisch abweichender Verpackungen annimmt.
Zur Auslegung der Guten Herstellungspraxis werden die Empfehlungen (XXXVI) des Bundesinstituts für Risikobewertung herangezogen. Diese beinhalten ein umfangreiches Spektrum an geregelten chemischen Stoffen, die im Rahmen der Überwachung durch das LAVES anhand von Schwerpunkten laufend überprüft werden.
Butterbrotpapier Bildrechte: © Heike Rau - Fotolia.com

Im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg wurden 2015 insgesamt 30 Proben Butterbrotpapier (Frühstückstüten, Papierrollen und Abschnitte) auf die Migration der Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber untersucht. Diese können über Hilfsstoffe der Papierverarbeitung in Butterbrotpapier eingetragen werden und unter bestimmten Umständen auf das Lebensmittel übergehen. Bei keinem der Butterbrotpapiere konnte eine Migration von Schwermetallen nachgewiesen werden.


Als Migration wird der Übergang von Inhaltsstoffen des Kontaktmaterials (z. B. Verpackung, Geschirr) auf das Lebensmittel bezeichnet. Sie unterliegt in der Regel einer Höchstmengenregelung und wird im Labor mit einem Simulanz-Lebensmittel oder Prüflösungen unter praxisnahen Bedingungen nachgestellt.


Darüber hinaus wurde auf ein Spektrum von 47 flüchtigen Stoffen geprüft, die zum einen für die Erzielung bestimmter Papiereigenschaften notwendig sind, zum anderen als Produktionshilfsstoffe eingesetzt werden. Flüchtige Stoffe können unter Umständen aus der Verpackung auf das Lebensmittel übergehen und so zur chemischen und sensorischen Beeinträchtigung führen. In diese Gruppe fallen sowohl verbotene Stoffe, als auch Stoffe, die einer Höchstmengenregelung unterliegen.


In sechs der 30 Proben Butterbrotpapier wurden Spuren von Formaldehyd nachgewiesen, die Bestimmungsgrenze wurde in keinem Fall überschritten. Formaldehydverbindungen werden bei der Papierherstellung als Nassverfestigungsmittel eingesetzt und sorgen somit dafür, dass das Butterbrotpapier in feuchtem Zustand nicht so schnell reißt.


Die Kennzeichnung wurde ebenfalls einer Prüfung unterzogen, hier speziell die Angabe der Hersteller mit Anschrift. Besondere Verwendungshinweise sind bei Butterbrotpapier nicht notwendig. Auch in diesem Bereich war keine der Proben zu bemängeln.


Butterbrottüte Bildrechte: © Heike Rau - Fotolia.com
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln