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Fischkrankheiten und Fischseuchen

Der Nachweis einer Reihe anzeigepflichtiger Fischseuchen - Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS), Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN) -, meldepflichtiger Fischkrankheiten - Infektiöse Pankreasnekrose (IPN), Frühjahrsvirämie der Karpfen (SVC) - sowie anderer Erkrankungen viraler Genese (Koi-Herpesvirus; Wels-Iridovirus; EVEX; Aal-Herpesvirus) gehört zu den Aufgaben des Veterinärinstituts Hannover.

Insbesondere die Qualität des Nachweises der VHS (Forellenseuche) und der IHN wird durch die Teilnahme an regelmäßig - durch das Nationale Referenzlabor für Fischseuchen der BFAV (Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere) Insel Riems - organisierten Ringtests unterstützt. Die Bekämpfung dieser Seuchen beruht auf den Richtlinien 91/67/EWG und 93/53/EWG und wird durch die Verordnung zum Schutz gegen Süßwasserfisch-Seuchen, Muschelkrankheiten und zur Schaffung seuchenfreier Fischhaltungsbetriebe und Gebiete in nationales Recht umgesetzt. Der Status der Anzeigepflicht (VHS; IHN) besteht hier, da volkswirtschaftliche Belange und die Gefahr des Übergreifens der Seuche auf andere Fischbestände durch eine hohe Ansteckungsgefahr der Erreger von großer Bedeutung sind und somit eine staatliche Überwachung als auch staatliche Bekämpfungsmaßnahmen notwendig machen.

An der VHS können Salmonidenarten (Lachse, Forellen, Saiblinge), Coregonenarten (Maränen), Hecht, Äsche und Steinbutt erkranken, die IHN ist eine Salmoniden und Hechte betreffende Virose. Ursache beider Seuchen sind Viren aus der Familie Rhabdoviridae. Bei Wassertemperaturen über ca. 15°C kommen diese Erkrankungen zum Stillstand.

Leitlinien und Mindestanforderungen bezüglich Probennahme und Diagnostik der VHS und IHN werden durch die Entscheidung der Kommission 2001/183/EG vorgegeben. Die Aufrechterhaltung bzw. der angestrebte Zustand der Seuchen-freiheit eines Betriebs oder Gebiets sind von der Qualität dieser Kontrollen abhängig.Bestandsuntersuchungen sind zwischen Oktober und Juni durchzuführen, bei einer Wassertemperatur unter 14°C. Klinisch auffällige oder verendete Fische, aber auch eine Stichprobe unauffälliger Tiere, dienen der Entnahme von Probenmaterial (Milz und Vorderniere, Herz oder Gehirn, Ovarienflüssigkeit). Der Virusnachweis erfolgt mittels kultureller Anzüchtung auf verschiedenen Zelllinien nach 7- bis 10-tägiger Bebrütung der beimpften Zellkultur. Bei Auftreten eines typischen, zellschädigenden Effekts (CPE) wird zur Bestätigung einer Virusinfektion der Einsatz spezifischer Antikörper, unter Anwendung verschiedener Untersuchungstechniken (Virusneutralisationstest, Immunfluoreszenztest, ELISA), genutzt.

In Niedersachsen wurde im Jahr 2001 jeweils ein VHS- und ein IHN-Ausbruch bestätigt.

CPE-Kontrolle

CPE-Kontrolle

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