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LAVES untersucht Fisch aus Aquakulturen auf Rückstände

In zwei forellenhaltenden Betrieben in Niedersachsen wurden im Rahmen der Untersuchungen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan Rückstände von Malachitgrün und seinem wichtigsten Metaboliten Leukomalachitgrün in Konzentrationen von 10 und 35 µg/kg Muskulatur gefunden. Die Betriebe wurden daraufhin von den Überwachungsbehörden gesperrt und aus allen vorhandenen Fischteiche Verfolgsproben von Fischen zur Untersuchung auf Malachitgrün im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse des LAVES in Cuxhaven entnommen. Fische aus diesen Betrieben dürfen erst nach Vorliegen negativer Untersuchungsergebnisse wieder in den Verkauf gehen.

Malachitgrün ist ein Triphenylmethanfarbstoff, der in der Aquaristik breite Anwendung findet und zwar insbesondere zur Behandlung parasitärer Infektionen und von Verpilzungen. Für die Behandlung von Nutzfischen ist der Wirkstoff aufgrund seiner hohen Toxizität nicht zugelassen. Das wissenschaftliche Gremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, kam zu der Einschätzung, dass Malachitgrün und Leukomalachitgrün zu der Gruppe der Farbstoffe gehören, die das Erbgut schädigen und Krebs auslösen können. Da die Wirkstoffe nicht in die Anhänge I bis III der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgenommen wurden ist ihre Anwendung als Tierarzneimittel bei lebensmittelliefernden Tieren somit nicht zulässig.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin kommt in seiner Stellungnahme vom 31.08.2007 zu dem Schluß, dass bei einmaligem oder gelegentlichem Verzehr von Lebensmitteln, die mit Malachitgrün oder Leukomalachitgrün in Konzentrationen im niedrigen bis mittleren Bereich (max. bis 180 µg/kg) kontaminiert sind, das Risiko einer gesundheitlichen Beeinträchtigung als sehr gering zu bewerten ist. Gleichwohl sind aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und im Hinblick auf das Vorsorgeprinzip Rückstände dieser Wirkstoffe in Lebensmitteln auch in geringen Konzentrationen nach Ansicht des BfR nicht wünschenswert.

Nach den Vorgaben des Nationalen Rückstandskontrollplanes werden jährlich über 100 Untersuchungen von Fischen aus Niedersächsischen Aquakulturen im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse in Cuxhaven auf Rückstände von Malachitgrün sowie weiterer pharmakologisch wirksamer Substanzen durchgeführt.

Jahr

Untersuchungen

Positive Rückstandsbefunde im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans

2005

105

In einer Aalprobe wurde der Metabolit AOZ in einer Konzentration von 3 µg/kg nachgewiesen. Diese Substanz ist als Indiz für den illegalen Einsatz des Nitrofuranantibiotikums Furazolidon zu werten.

2006

125

-

2007

130

In zwei Forellenproben aus zwei unterschiedlichen Aquakulturbetrieben wurde der Metabolit Leukomalachitgrün in einer Konzentration von 10 bzw. 35 µg/kg nachgewiesen. Rückstände dieser Substanz stehen als Indiz für den bei lebensmittelliefernden Tieren nicht erlaubten Einsatz des Antiparasitikums und Antimykotikums Malachitgrün.

Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ein Rückstandsüberwachungsprogramm, das EU-weit nach einheitlichen Maßstäben auf der Stufe der Urproduktion (d.h. in Tierhaltungen sowie in Betrieben der ersten Verarbeitungsstufe) durchgeführt wird. Ziel dieses Programms ist die Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft auf Rückstände von gesundheitlich unerwünschten Stoffen. Der Nationale Rückstandskontrollplan gibt jährlich ein bestimmtes Spektrum an zu untersuchenden Pflichtstoffen vor; darüber hinaus können bei einer festgelegten Anzahl von Tieren und Erzeugnissen Stoffe nach aktuellen Erfordernissen und entsprechend den regionalen Gegebenheiten in den Ländern ausgewählt werden.

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