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Forschungsprojekt „Methylquecksilber in Fischen“ des LAVES erfolgreich abgeschlossen

Im Februar 2008 wurden zwei 2006 im Auftrag vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) begonnenen Forschungsprojekte im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven des LAVES abgeschlossen. Projekt 1 hatte die Etablierung eines routinefähigen Untersuchungsverfahrens zur Bestimmung von Quecksilber in seinen unterschiedlichen chemischen Bindungsformen (sog. "Speziesanalytik") zum Ziel. Mit dieser auf  GC-CVAFS (Gaschromatografie, gekoppelt mit Kaltdampf-Atomfluoreszenzspektrometrie) basierenden Methode wurden in Projekt 2 rund 1000 Fischproben auf ihren Gehalt an (potenziell gesundheitsschädlichem) Methylquecksilber (Me-Hg) und anorganischem Quecksilber untersucht. Das umfangreiche Datenpaket aus diesen Untersuchungen führt zu einer genauen Bilanzierung der zurzeit mit dem Fischverzehr aufgenommenen Mengen an Methylquecksilber. Diese Daten werden von der Bundesrepublik Deutschland dringend benötigt, um bei der auf europäischer Ebene diskutierten Einführung von gesetzlichen Regelungen für Methylquecksilber "mithalten" zu können.

Die wichtigsten Ergebnisse werden in der folgenden Abbildung wiedergegeben.

Methylquecksilber und anorganisches Quecksilber in ausgewählten Fischarten

Insgesamt führen die bisher vorliegenden Daten zu folgenden Erkenntnissen:

  • Der relative Anteil des Me-Hg am Gesamt-Quecksilber liegt i.d.R. deutlich über 90 %.
  • Die Ergebnisse unterliegen jedoch einer erheblichen Streuung; in Einzelfällen können die Me-Hg-Anteile auf unter 50 % absinken.
  • In der Tendenz nehmen die Me-Hg-Anteile sowohl innerhalb einer Fischart als auch beim Vergleich verschiedener Arten untereinander mit steigendem Gesamt-Quecksilbergehalt zu.

Um bei der Beurteilung von Quecksilbergehalten in Fischen (und ggf. weiteren Lebensmitteln) die Freigabe von zu hoch belasteten Individuen zu vermeiden, aber auch, um überzogene Beanstandungen auszuschließen, erscheint es unter Aspekten des Verbraucherschutzes angebracht, die zurzeit bei der lebensmittelrechtlichen Beurteilung ausschließlich berücksichtigten Gehalte an Gesamt-Quecksilber um die Ergebnisse der Spezies-Analytik zu erweitern.

Die Ergebnisse des Cuxhavener Forschungsprojektes wurden u.a. in der Zeitschrift "Umwelt" 4/2008, S.205-207 des BMU zusammengefasst. Der gesamte Abschlussbericht wird ferner in Kürze auf der Homepage des BfR unter http://www.bfr.bund.de verfügbar sein.

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