Pflichten für Futtermittelunternehmer gem. VO (EG) 183/2005
Nach der Futtermittelhygieneverordnung (VO (EG) 183/2005) hat sich jeder Futtermittelunternehmer in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen beim LAVES registrieren zu lassen und schriftlich zu erklären, dass sie die Vorschriften der Verordnung einhalten. mehr