Nach der europäischen "VERORDNUNG ... zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts ..." sind "Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.
Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe —einschließlich Wasser —, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden. ..."