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Pfad  >  Home  >  Bedarfsgegenstände  >  Wasch- und Reinigungsmittel
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Wasch- und Reinigungsmittel

Wasch- und Reinigungsmittel werden in vielen Bereichen des Alltags eingesetzt. Das Angebot an unterschiedlichen Produkten für vielfältige Verwendungszwecke ist inzwischen kaum zu überschauen. In den Erzeugnissen sind eine ebenso große Vielzahl an unterschiedlichen Inhaltsstoffen enthalten. Bisher bestand keine Verpflichtung den Verbraucher über die eingesetzten Stoffe zu informieren. Im Waschmittelgesetz war lediglich die Forderung enthalten, die wichtigsten Inhaltsstoffe anzugeben. Besonders für den Personenkreis der Allergiker oder Personen mit empfindlicher Haut kann eine solche Information wichtig sein und ggf. vor gesundheitlichen Schäden schützen.

Am 8. Oktober 2005 trat die europaweit geltende EU Detergenzien-Verordnung in Kraft. In dieser Verordnung ist eine für den Verbraucher entscheidende Neuerung enthalten. Die Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln müssen eine Kennzeichnung aufweisen, die die bisherigen, in einer EG-Empfehlung festgelegten freiwilligen Angaben verpflichtend macht und erweitert. Die Verordnung enthält eine Liste der ab einem Anteil von 0,2 % zu deklarierenden Inhaltsstoffe und der eingesetzten Gewichtsanteile (z.B. unter 5%, zwischen 5 und 15 % oder mehr als 30%). Damit wird eine umfassende Verbraucherinformation ermöglicht. Insbesondere die Angabe von Duftstoffen mit allergischem Potential (ähnlich wie bei kosmetischen Mitteln) kann für den Verbraucher wichtig sein. Das Waschmittelrecht ist damit vom bisherigen Gedanken des Gewässerschutzes um den wichtigen Aspekt des Verbraucherschutzes erweitert worden. Zusätzlich zu der Kennzeichnung direkt auf den Verpackungen müssen Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln für den Privatverbraucher im Internet in Form eines Datenblattes Informationen über die Inhaltsstoffe ihres Produktes veröffentlichen. Insbesondere für Allergiker ist dies eine deutliche Hilfe bei der Auswahl eines Wasch- oder Reinigungsmittels.

Eine Reglementierung des Einsatzes von Inhaltsstoffen wird nicht als erforderlich angesehen, da die Verbraucher durch die Kennzeichnung über mögliche Gefahren informiert werden und ein längerer Hautkontakt wie z.B. bei kosmetischen Mitteln nicht in Betracht gezogen wird.

Nähere Informationen und Faltblätter hat der Industrieverband Körperpflege und Waschmittel (IKW) zusammengestellt. Diese Informationen können kostenlos unter folgender Anschrift angefordert werden:
Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V., Karlstraße 21, 60329 Frankfurt (www.ikw.org)

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