Die Güteeigenschaften gliedern sich auf in Mindesteigenschaften und Klassenkriterien.
Mindestanforderungen für Obst und Gemüse:
- Frisches Aussehen
- Gesund und frei von Schädlingen
- Sauber und frei von sichtbaren Fremdstoffen
- Frei von anomaler äußerer Feuchtigkeit
- Genügend entwickelt und gereift
Klassenkriterien:
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Klasse Extra:
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Erzeugnisse sind von höchster Qualität, dürfen jedoch sehr leichte oberflächliche Schalenfehler aufweisen.
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Klasse I:
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Erzeugnisse von guter Qualität, leichte Fehler sind zulässig.
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Klasse II:
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Erzeugnisse von marktfähiger Qualität, die Fehler aufweisen, aber nicht verdorben sein dürfen. Die Ware muss verzehrfähig sein.
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Größensortierung
Die Einteilung des Erzeugnisses kann nach Querdurchmesser, Umfang oder Gewicht erfolgen.
Toleranzen
Toleranzen in Bezug auf Größensortierung werden gewährt, die die Höchstgrenze festsetzen, die bei der Abweichung von den Anforderungen nicht überschritten werden dürfen. Dieser Wert liegt bei 10%.
Gleichmäßigkeit
Gleichmäßigkeitskriterien der Ware werden hinsichtlich des Ursprungs, Sorte oder Handelstyp, Güte (Klasse), Entwicklung und Reife, Färbung und Größe gestellt.
Aufmachung
Um das Erzeugnis vor Transportschäden zu schützen, können unterschiedliche Anforderungen an die Aufmachung vorgeschrieben sein. Die Verpackung muss genügend stabil und das Innere einer Verpackung muss neu, sauber und so beschaffen sein, dass es an den Erzeugnissen keine inneren oder äußeren Veränderungen hervorrufen kann.