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Pflanzenschutzmittelrückstände in Säuglings- und Kleinkindernahrung

In den Jahren 2015-2017 wurden 102 Proben Säuglings- und Kleinkindernahrung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln inklusive Chlorat sowie Perchlorat untersucht. In 36 Proben waren Rückstände bestimmbar, davon wiesen 6 Proben gesicherte Überschreitungen von Pestizidhöchstgehalten auf.

Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg wurden in den Jahren 2015-2017 insgesamt 102 Proben Säuglings- und Kleinkindernahrung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht, darunter 64 Proben auf Chlorat und den Düngemittelrückstand Perchlorat.

Untersucht wurden 51 Mal Obstzubereitung, 22 Mal Gemüsezubereitung, 21 Mal Getreidebreipulver, vier Mal Beikost auf Obst- und/oder Gemüsebasis, zwei Mal Zubereitung mit Obst- und Gemüseanteil, ein Mal Mahlzeit mit Geflügel und 1x Getreidebeikost. Insgesamt 57 Proben kamen aus Bioanbau, davon 23 Mal Obstzubereitung, 15 Mal Gemüsezubereitung, 18 Mal Getreidebreipulver und eine Zubereitung mit Obst- und Gemüseanteil. Die beprobten Produkte stammten laut Kennzeichnung aus Deutschland (99 Mal), Slowakei (zwei Mal) und Österreich (ein Mal) (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1  
Abbildung 1: Herkunft der Proben
In Säuglings- und Kleinkindernahrung gilt für Pflanzenschutzmittel inklusive Chlorat ein allgemeiner Höchstgehalt von 0,01 mg/kg und für das hauptsächlich aus Düngemitteln stammende Perchlorat ein Referenzwert von 0,02 mg/kg, jeweils bezogen auf das verzehrfertige Produkt.

In Abbildung 2 wird die Rückstandsverteilung auf die jeweiligen Warengruppen zusammenfassend dargestellt:

Abbildung 2  
Abbildung 2: Ergebniszusammenfassung der Proben, berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff
In insgesamt 66 Proben (65 Prozent) wurden keine Rückstände der hierauf untersuchten Pflanzenschutzmittel inklusive Chlorat und Perchlorat nachgewiesen. 36 Proben (35 Prozent) enthielten Rückstände, davon sechs Proben auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit oberhalb der Höchstgehalte. Die Höchstgehaltsüberschreitungen betrafen vier Mal Obstzubereitung, ein Mal Gemüsezubereitung und ein Mal Zubereitung mit Obst- und Gemüseanteil.


Chloratrückstände wurden in 30 Proben bestimmt, davon 16 Mal Obstzubereitung, neun Mal Gemüsezubereitung, vier Mal Getreidebreipulver und ein Mal Zubereitung mit Obst- und Gemüseanteil. Eine – auch unter Berücksichtigung der analytischen Messunsicherheit – gesicherte Überschreitung des Höchstgehaltes (0,01 mg/kg) für Chlorat in Säuglings- und Kleinkindernahrung, bezogen auf das verzehrfertige Produkt, wurde in einer Karottenzubereitung aus Bioanbau mit Herkunftsangabe Slowakei festgestellt.

Nach derzeitigem Wissensstand stammen Chloratrückstände nicht aus der schon länger verbotenen Verwendung von Chlorat als Pestizid, sondern in der Regel aus dem Einsatz chlorhaltiger Reinigungsmittel beziehungsweise gechlorten Wassers in der Lebensmittelproduktion. Gechlortes Wasser wird zum Beispiel beim Bewässern der Kulturen, aber auch beim Waschen, Blanchieren, Glasieren und Frosten von Obst und Gemüse eingesetzt.

Eine Probe Zubereitung mit Obst- und Gemüseanteil sowie vier Proben Obstzubereitung enthielten das rechtlich in der Summe mit Fosetyl geregelte Fungizid Phosphonsäure gesichert über dem Höchstgehalt. Hiervon stammten zwei Obstzubereitungen aus konventionellem Anbau, die übrigen Proben aus biologischer Produktion. In einer Bio-Obstzubereitung „Birne“ war zusätzlich der Pflanzenschutzmittelhilfsstoff Piperonylbutoxid gesichert über dem Höchstgehalt nachweisbar sowie Spuren des Insektizids Deltamethrin. Eine Probe Getreidebreipulver enthielt Chlormequat oberhalb des Höchstgehaltes, jedoch noch innerhalb der analytischen Messunsicherheit.

Ein toxikologisch relevantes Gesundheitsrisiko ging von den genannten Höchstgehaltsüberschreitungen nicht aus, da die Akute Referenzdosis (ARfD) für Kinder in den Proben jeweils deutlich unterschritten war.

Perchlorat wurde lediglich in zehn Mal Gemüsezubereitung nachgewiesen, jeweils unterhalb des Referenzwertes.

Abbildung 3  
Abbildung 3: Anzahl der Rückstände in den Proben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff
Abbildung 3 zeigt, dass insgesamt zehn Proben sogenannte Mehrfachrückstände aufwiesen, das heißt sie enthielten zwei oder mehr Pestizidwirkstoffe beziehungweise deren Metabolite oder Perchlorat. Mit vier Rückständen das Maximum wurde in einer Probe Obstzubereitung „Birne“ aus Bioanbau mit Herkunftsbezeichnung „Deutschland“ festgestellt.

Abbildung 4  
Abbildung 4: Häufigkeit nachgewiesener Rückstände in den Proben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff
Wie Abbildung 4 zeigt, war Chlorat in 30 (47 Prozent) der 64 darauf untersuchten Proben und auch insgesamt mit Abstand am häufigsten enthalten.

Perchloratrückstände wurden lediglich in zehn (16 Prozent) der 64 darauf untersuchten Proben nachgewiesen. Anzumerken ist, dass alle positiven Chloratbefunde und acht der zehn positiven Perchloratbefunde aus gezielten Untersuchungen im Jahr 2015 stammen.

Fosetyl/Phosphonsäure war in fünf der insgesamt 33 hierauf untersuchten Proben (15 Prozent) enthalten.


Fazit:

Die von 2015-2017 untersuchten Proben wiesen größtenteils keine Pestizidrückstände auf. Gesicherte Höchstgehaltsüberschreitungen wurden bei Chlorat (ein Mal), Fosetyl/Phosphonsäure (fünf Mal) und Piperonylbutoxid (ein Mal) festgestellt. Perchlorat war relativ selten und nur in Konzentrationen unterhalb des Referenzwertes nachweisbar.

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