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Kein Chloramphenicol in vitaminisierten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln aus Niedersachsen

Im Januar 2011 ließ die Meldung die Verbraucher aufhorchen, dass in Deutschland das Antibiotikum Chloramphenicol in einer aus China importierten Vitaminmischung für Futtermittel entdeckt worden sei.[1]

Chloramphenicol ist ein breit wirkendes Antibiotikum, das aber wegen seiner möglichen unerwünschten Wirkungen beim Menschen inzwischen nur noch eingesetzt wird, wenn in der Therapie keine anderen Antibiotika mehr wirksam sind oder in Form von Chloramphenicol-haltigen Augentropfen bei bestimmten Augenerkrankungen[2]. Zu den zwar seltenen, doch gravierenden unerwünschten Wirkungen gehören Schädigungen des Knochenmarks mit reversiblen und irreversiblen Störungen der Blutbildung, Schädigungen der Leber und des Nervensystems.[3]

Der Europäische Tierarzneimittelausschuss (CVMP) hat wegen einer nicht eindeutigen toxikologischen Datenlage vorsorglich Chloramphenicol als verbotenes Arzneimittel für Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, eingestuft.[4] Damit ist auch eine direkte und indirekte Beimengung (z.B. durch Kontamination) von Chloramphenicol zu Futtermitteln und Futtermittelausgangsstoffen nicht zulässig. Aber nicht nur für Futtermittel werden Vitaminmischungen aus China importiert, sondern aus China stammende Vitaminmischungen werden auch für die Herstellung von vitaminisierten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln verwendet.

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung zusammen mit dem Lebensmittelinstitut Braunschweig des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und den zuständigen Überwachungsbehörden vor Ort in Niedersachsen landesweit ansässige Lebensmittelunternehmen überprüft, ob sie aus China stammende Vitaminmischungen zur Herstellung ihrer vitaminisierten Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel verwenden. Wenn das der Fall war, wurden die Vitaminmischungen oder die damit hergestellten Lebensmittel beprobt und auf Rückstande an Chloramphenicol untersucht.

Im Lebensmittelinstitut Braunschweig werden schon seit Jahren Honigproben mit einer speziell darauf zugeschnittenen Methode auf eine mögliche Kontamination mit Chloramphenicol untersucht. Die Beschaffenheit von vitaminisierten Lebensmitteln bzw. Nahrungsergänzungsmitteln unterscheidet sich gravierend von der Zusammensetzung von Honig. Daher musste die bereits etablierte Prüfmethode auf die sehr komplex aufgebauten Lebens- und Nahrungsmittel abgestimmt werden. Durch eine aufwendige Probenvorbereitung ist es gelungen, die Gehalte von Chloramphenicol in diesen Proben mit dem bereits bestehenden Messverfahren zu bestimmen. Es wurden insgesamt 8 Vitaminmischungen, 14 Nahrungsergänzungsmittel und 4 angereicherte Lebensmittel untersucht.

Bei allen untersuchten Produkten konnte nachgewiesen werden, dass diese keine Rückstände an Chloramphenicol enthalten.

Quellen:

[1] http://www.ml.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=1810&article_id=93470&_psmand=7&mode=print

[2] http://elib.tiho-hannover.de/dissertations/h_kehrenberg07.pdf

[3] Arzneimittelverzeichnis „Rote Liste", 2007

[4] http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Maximum_Residue_Limits_-_Report/2009/11/WC500012060.pdf
typische Nahrungsergänzungsmittel (Eiweißdrink, Kapseln) und vitaminisierte Lebensmittel (Margarine)   Bildrechte: © LAVES

typische Nahrungsergänzungsmittel (Eiweißdrink, Kapseln) und vitaminisierte Lebensmittel (Margarine)

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