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Obst und Gemüse

Die Prüfer des LAVES kontrollieren im Großhandel, bei den Sortier- und Packbetrieben sowie den selbstvermarktenden Erzeugern Obst und Gemüse auf die Einhaltung entsprechender Qualitätsnormen. Für den Einzelhandel sind grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Qualitätsnormen für Obst und Gemüse gelten für Erzeugnisse, die in frischem Zustand an den Verbraucher abgegeben werden. Ausgenommen von der Anwendung dieser Normen sind Erzeugnisse, die im Ab-Hof-Verkauf vom Erzeuger an den Endverbraucher abgegeben werden, an einen Sortier- oder Packbetrieb geliefert werden, oder nachweislich für die industrielle Be- und Verarbeitung bestimmt sind. Grundlagen für die Qualitätsprüfungen sind EU-Vermarktungsnormen und deren Durchführungsbestimmungen.
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Qualitätskriterien

Qualitätskriterien gliedern sich auf in Mindesteigenschaften und Klassenkriterien, diese werden von den Prüfern des LAVES kontrolliert. mehr

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Exportkontrolle

Mit Wirkung vom 1.9.2015 ist das LAVES zuständig für die amtliche Exportkontrolle bei frischem Obst und Gemüse, soweit dieses in Deutschland erzeugt wurde und den EU-Vermarktungsnormen unterliegt. mehr

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Obst und Gemüse - Einkaufstipps

Im Supermarkt oder am Markt bekommt man zu jeder Zeit Obst und Gemüse auch außerhalb der Saison. Worauf sollte man beim Einkauf von frischem Obst und Gemüse achten? Das LAVES gibt wichtige Einkaufstipps und macht Vorschläge für die Lagerung. mehr

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Obst und Gemüse – Tipps zur Lagerung

Obst und Gemüse unterliegt einem Alterungsprozess, durch den die Qualität herabgesetzt wird. Durch geeignete Lagerungsbedingungen kann diesem Prozess für eine gewisse Zeit Einhalt geboten werden. Das LAVES gibt Tipps zur optimalen Lagerung von Obst und Gemüse. mehr

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Link:

Einführung Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)

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