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Die Technischen Sachverständigen – ein Service des LAVES für Zulassungs- und Überwachungsbehörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

Die Amtstierärzte sind bei ihrer Arbeit permanent mit technischen Prozessen konfrontiert, die im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit zu beurteilen sind. Bei den teilweise sehr komplexen technischen Zusammenhängen werden sie daher von den Technischen Sachverständigen des Dezernates 15 des LAVES unterstützt, um eine versierte Aussage zur technischen Eignung von Systemen, Anlagen und Verfahren treffen zu können.

Durch technische Stellungnahmen und Gutachten in allen Bereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit werden die verantwortlichen Behörden somit in die Lage versetzt, den gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der amtlichen Überwachung nachzukommen.

Die Technischen Sachverständigen unterstützen die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden bei technischen Fragestellungen in sämtlichen Bereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit. Im Besonderen werden Betriebs- und Anlagenkontrollen in der Lebensmittelüberwachung, der Tierkörperbeseitigung, der Tierseuchenbekämpfung, der Futtermittelüberwachung und des Tierschutzes durchgeführt. Konzeptionell können die Sachverständigen Verfahrensabläufe in diesen Bereichen transparent darstellen und eine rechtssichere Überwachung hinsichtlich der zu beurteilenden Technik gewährleisten. Das Dezernat Technische Sachverständige ist aufgrund der abteilungs- und fachübergreifenden Tätigkeiten der Abteilung 1 zugeordnet.

Kurzzeiterhitzer
Milchkurzzeiterhitzungsanlage

In der Lebensmittelüberwachung werden vor allem im Rahmen von Zulassungsverfahren Inspektionen von Lebensmittelbehandlungsanlagen durchgeführt. Die Beurteilung von Verfahrensabläufen und Eigenkontrollsystemen sind hierbei wesentliche Bestandteile. Für zugelassene Betriebe gelten hohe Anforderungen an Hygiene, Dokumentation, Risikoanalyse (HACCP) und Beherrschung der Technik. Aus diesen Gründen wird der Durchführung technischer Prüfungen in zugelassenen Betrieben eine hohe Bedeutung beigemessen.

Elektrobetäubung von Forellen  
Demonstrationsanlage zur Fischbetäubung

Die Aufgaben im Bereich des Tierschutzes beinhalten die technische Überprüfung sämtlicher Betäubungsanlagen für Schlachttiere (z.B. Schweine, Rinder, Geflügel, Schafe, Fische). Durch die Kontrollen soll vermieden werden, den Tieren bei der Haltung und bei der Tötung bzw. Schlachtung, durch ungeeignete Technik oder nicht sachgerechten Umgang, Schmerzen und Leiden zuzufügen. Weiterhin werden Untersuchungen in Tierhaltungen hinsichtlich Stallklimaparametern angeboten.

Hygienisierungsbehälter
Hygienisierungsbehälter

Bei der Tierseuchenbekämpfung und der Tierkörperbeseitigung werden unter anderem Anlagen zur Behandlung tierischer Nebenprodukte inspiziert. Hierunter fallen sowohl die Tierkörperbeseitigungsanlagen der Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte als auch Biogasanlagen, deren Erhitzungseinrichtungen einen wesentlichen Bestandteil zur Verhinderung der Verbreitung von Tierseuchen darstellen. Darüber hinaus stehen die Technischen Sachverständigen den Veterinärbehörden bei der Bekämpfung von Tierseuchen unterstützend zur Seite. Konzeptionell wirken die Technischen Sachverständigen bei der Weiterentwicklung bereits bekannter Tötungsmethoden und der Entwicklung neuer Methoden zur tierschutzgerechten Tötung von Tieren im Seuchenfall mit.

Im Bereich der Futtermittelüberwachung werden u.a. Produktionsstätten zur Herstellung von Heimtiernahrung überprüft. Einfache Anlagen zur Trocknung von z.B. Schweineohren zählen genauso dazu, wie auch die Sterilisationseinrichtungen großer Petfood-Hersteller.

Für die genannten Bereiche sind umfassende Kenntnisse in den Sachgebieten Maschinenbau, Elektrotechnik, Lebensmitteltechnologie, Prozess- und Verfahrenstechnik vorhanden.

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