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Ausführungshinweise für die Kontrolle der betrieblichen Eigenkontrolle

Ein wichtiger Bereich der Tätigkeit der Task Force Verbraucherschutz betrifft die praxisnahe Weiterentwicklung der amtlichen Kontrolle der betrieblichen Eigenkontrolle. Die Lebensmittelunternehmer sind primär für die Lebensmittelsicherheit, die Hygiene im Betrieb und den Täuschungsschutz verantwortlich.

Die für die Überwachung und Zulassung zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden führen die amtliche Kontrolle der betrieblichen Eigenkontrolle durch. Sie überprüfen stichprobenartig die Maßnahmen, die die Betriebe im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht ergreifen. Bei diesen Kontrollen müssen oft umfangreiche Qualitäts- und Hygienemanagement-Systeme sowohl in der Dokumentation als auch in der Umsetzung im Betrieb geprüft und bewertet werden.

Um einen einheitlichen Bezug der amtlichen Kontrollen in Niedersachsen zu gewährleisten, wurden Ausführungshinweise für die Kontrolle der betrieblichen Eigenkontrolle entwickelt.

Durch Arbeitsgruppen, in der Regel bestehend aus Experten der kommunalen Behörden sowie verschiedener Dezernate und Abteilungen des LAVES, wurden für einzelne Produktionsbereiche Ausführungshinweise erarbeitet. Sie sollen den kommunalen Überwachungsbehörden als praktikable und anwenderfreundliche Handlungsanweisungen bei ihrer Kontrolltätigkeit in den Betrieben dienen.

 

 

Die Leitlinien erleichtern den Behörden die Überwachungstätigkeit Bildrechte: © LAVES
Leitlinien des Lebensmittelverbands Deutschland

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