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Cross Compliance

Kontrollen des LAVES im Teilbereich „Futtermittel“


Seit 2005 ist mit der GAP-Reform die vollständige Auszahlung der Marktordnungsdirektzahlungen an die Einhaltung anderweitiger Bestimmungen geknüpft. Auch die Lebens- und Futtermittelsicherheit wurde in die Einhaltung dieser Verpflichtungen aufgenommen.
Die Lebensmittelkette beginnt in der Primärproduktion auf dem landwirtschaftlichen Betrieb. Sie umfasst pflanzliche Produkte und lebende Tiere, die der Lebensmittelherstellung dienen. Die Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel liegt beim jeweiligen Unternehmer, d.h. in der Primärproduktion beim Landwirt.
Mögliche landwirtschaftliche Ursachen, für gesundheitsschädliche oder für den menschlichen Verzehr ungeeignete Lebensmittel, können zum Beispiel Hygienemängel oder Rückstände aus der pflanzlichen und tierischen Produktion sein. So sollen Bedingungen für die Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein, so dass unsichere Lebensmittel kurzfristig und vollständig vom Markt genommen werden können.
Selbstverständlich gelten diese Regelungen auch für Futtermittel. Diese dürfen nicht in Verkehr gebracht oder an Nutztiere verfüttert werden, wenn sie "nicht sicher" sind.
Die weitgehende Vermeidung von Verunreinigungen, die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit, sowie die Einhaltung der besonderen Bedingungen bei der Verfütterung von Fischmehl sind daher zu beachten.

Die Futtermittelüberwachung des LAVES ist in die "Cross Compliance" Kontrollen eingebunden. Von den drei vorgegebenen Modulen ("tierische Erzeugung", "pflanzliche Erzeugung", "Zukauf/ Erzeugung Futtermittel") wird von den Mitarbeitern der Bereich "Zukauf/ Erzeugung Futtermittel" kontrolliert. Die Auswahl der Betriebe erfolgt im Rahmen einer Risikoanalyse und umfasst mindestens 1 % aller Antragsteller.
Mit der Antragstellung auf EU- Marktordnungsdirektzahlungen, wie z. B. Flächenprämien, hat der Antragsteller unangekündigte Kontrollen akzeptiert, in denen seine Pflichten als Empfänger von Direktzahlungen überprüft werden.

Die Kontrolle bedeutet in erster Linie eine Belegprüfung zur sogenannten "Rückverfolgbarkeit": Einsichtnahme in Bezug und ggf. Abgabe von Futtermitteln an Hand von Lieferbelegen und / oder Rechnungen.
Bei der Herstellung von Futtermitteln im Betrieb, z. B. Futtergetreide, werden der eventuelle Einsatz von gentechnisch verändertem Saatgut und Bezug / Verwendung von Zusatzstoffen und / oder Bioziden durch Lieferbelege und / oder Rechnungen im Zusammenhang mit betriebsinternen Aufzeichnungen eingesehen.

Neben der Prüfung der sogenannten "Rückverfolgbarkeit" durch Einsichtnahme von Belegen und Aufzeichnungen ist ein Betriebsrundgang mit dem Betriebsleiter ein wichtiger Bestandteil dieser Kontrolle.
Hierbei wird im besonderen die Lagerung und Handhabung von Abfallprodukten und futtermittelrechtlich verboten und gefährlich eingestuften Stoffen in Augenschein genommen und im Hinblick auf eine mögliche Kontamination von Futtermitteln beurteilt. Im Detail bedeutet dies eine getrennte Lagerung von Futtermittel und z. B. Pflanzenschutzmitteln, eine getrennte Lagerung und Handhabung von Fütterungsarzneimitteln und Futtermitteln. Auch der Aspekt Futtermittelhygiene spielt dabei selbstverständlich eine Rolle.
Beanstandungen werden der Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gemeldet und führen zwangsläufig zu einer Prämienkürzung und einer Wiederholungsprüfung bei erneuter Antragstellung.
Es wird den Landwirten empfohlen, bei Bedarf auch das betriebliche Managementsystem (BMS) der Landwirtschaftskammer Niedersachsen als Beratungsunterstützung zu nutzen. Es enthält nützliche Hinweise über einzuhaltende Cross Compliance Anforderungen.

fkd CC-Kontrollen negativ1 Dieseltank   Bildrechte: LAVES, Futtermittelüberwachung
So nicht! Getreidelagerung unmittelbar neben dem Dieseltank
fkd CC-Kontrollen positiv1 Schädl.bek.   Bildrechte: LAVES, Futtermittelüberwachung
So bitte! Schädlingsbekämpfung mit Skizze und Daten der Verwendung/ Auslage
fkd CC-Kontrollen negativ2 PSM-Kanister   Bildrechte: LAVES, Futtermittelüberwachung
So nicht! Lagerung von leeren Pflanzenschutzmittel Kanistern in direkter Nähe zu Futtermitteln
fkd CC-Kontrollen positiv2 PSM   Bildrechte: LAVES, Futtermittelüberwachung
So bitte! Lagerung von Pflanzenschutzmitteln im Spezialschrank
fkd CC-Kontrollen negativ3 Rattenkot   Bildrechte: LAVES, Futtermittelüberwachung
So nicht! Rattenkot im Getreidelager
CC-Kontrollen Bildrechte: LAVES

Schädlingsbekämpfung mit Skizze und Daten der Verwendung/ Auslage

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