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Die Sommersonne lockt - Eincremen mit Sonnenschutzmittel nicht vergessen!

Aktuelle Untersuchungsergebnisse des LAVES, Kennzeichnung von Sonnenschutzprodukten und Tipps zum richtigen Verhalten in der Sonne


Ein Kind wird an der Schulter mit Sonnenschutz eingecremt. Bildrechte: © M-Production – stock.adobe.com
Der Geruch von Sonnencreme ist besonders. Er erinnert viele an Sommerurlaube am Strand oder Skiferien in den Bergen. Mittlerweile gibt es nicht nur Cremes in der Tube oder Flasche, sondern auch Sprays oder Roller, die ähnlich wie ein Deo auf die Haut aufgetragen werden können.

Bei einem längeren Aufenthalt in der Sonne sollte stets an einen ausreichenden Sonnenschutz gedacht werden, um einen Sonnenbrand zu verhindern. Neben dem textilen Sonnenschutz und dem Vermeiden direkter Sonneneinstrahlung gilt: Cremen, Cremen, Cremen!

Wie entsteht Sonnenbrand?

Wie entsteht Sonnenbrand?

Alle kennen ihn vermutlich – hoffentlich jedoch nur in leichter Form. Wie unangenehm und schmerzhaft ein Sonnenbrand sein kann – mal ganz abgesehen von der krebsroten Hautfarbe - haben viele schon am eigenen Leib erfahren müssen. Leider steigt mit jedem Sonnenbrand die Gefahr an Hautkrebs zu erkranken – vor allem die Sonnenbrände im Kindesalter spielen dabei bereits eine große Rolle.

Zunächst kommt es bei Sonneneinstrahlung auf die Haut noch zu einer wohligen Erwärmung. Das Sonnenlicht begünstigt bestimmte Stoffwechselvorgänge, die Herstellung von Vitamin D und steigert sogar unsere Leistungsfähigkeit. Daher ist der Aufenthalt in der Sonne für uns prinzipiell eine gute Sache! Bei einer „Überdosis“ an Sonnenlicht kommt es allerdings zu einer erhöhten Wärmeempfindung. Eine vermehrte Blutzufuhr führt zu einer Hautrötung. Die Haut wird berührungsempfindlicher. Die Symptome klingen in der Regel nach etwa zwei Tagen mit zunehmender Hautbräunung ab (Sonnenbrand Grad 1).

Wenn man weiter in der Sonne „brät“, bilden sich Blasen auf der entzündeten Haut. Blutflüssigkeit tritt in die oberen Hautschichten und es werden Entzündungsstoffe freigesetzt. Später „pellt“ sich die Haut (Sonnenbrand Grad 2). Wenn dann noch Fieber hinzukommt und die Haut stark durchblutet und geschwollen ist, kommt es zu tiefgehenden Zellschädigungen, sodass große Teile der Oberhaut absterben (Sonnenbrand Grad 3).

Ein Sonnenbrand ist also eine Reaktion der Haut auf zu viel Sonnenlicht, genauer gesagt auf die ultraviolette (UV-) Strahlung des Sonnenlichts. Das Sonnenlicht besteht unter anderem aus UVA- und UVB-Strahlen. Die UVA-Strahlung ist für die sonnenbedingte Hautalterung verantwortlich. Die UVB-Strahlung ist für den Sonnenbrand zuständig, da sie kurzwelliger und somit energiereicher ist. Sie schädigt das Erbmaterial unserer Hautzellen - die DNA - und kann somit nach und nach das Hautkrebsrisiko erhöhen. Die längerwelligere und somit energieärmere UVA-Strahlung dringt tiefer in die Haut ein und kann dort das Bindegewebe schädigen.

Welchen „natürlichen“ Sonnenschutz gibt es?

Unter dem „natürlichen“ Sonnenschutz wird der hauteigene Sonnenschutz verstanden, der bei einer langsamen Gewöhnung der Haut an die Sonne, zum Beispiel im Frühjahr, von der menschlichen Haut gebildet wird. Zum einen wird die Zellteilung bestimmter Hautzellen durch das Sonnenlicht erhöht, wodurch sich die Hornhaut der Haut verdickt und sich die sogenannte Lichtschwiele bildet. Die Hornhaut der lichtgewohnten Haut ist somit bis zu zehnmal dicker als die der lichtungewohnten Haut.

Außerdem wird die Bildung von Melanin angekurbelt, dem Pigment, das für die gewisse „Bräune“ verantwortlich ist. Auch im Schweiß sind wertvolle Substanzen enthalten, die zusätzlich als natürlicher Sonnenschutz wirken können. Wenn diese hauteigenen Schutzmaßnahmen nicht mehr ausreichen, können die betroffenen Zellen den bereits entstandenen Schaden zunächst noch bis zu einem gewissen Maß durch körpereigene Reparaturmechanismen beheben. Wenn dieses Maß aber überschritten wird, kommt es zum Sonnenbrand. Die Haut von Kleinkindern ist dabei besonders gefährdet, da sie noch keine Lichtschwiele bilden kann und kaum die Fähigkeit besitzt zu bräunen.

Worauf ist bei Sonnenschutzprodukten zu achten?

Beim Kauf einer Sonnencreme fühlen sich viele oft erschlagen: Es gibt unzählige Sonnenschutzprodukte auf dem Markt. Vielleicht haben Sie in den vergangenen Jahren bereits „Ihre“ Lieblingssorte gefunden, die gut riecht, sich gut verschmieren lässt und nicht „weißelt“. Doch der Duft, die Konsistenz und das „Weißeln“ sind nicht Alles – und vor allem nicht das Wichtigste, worauf es ankommt.

Die wichtigsten Inhaltsstoffe in Sonnenschutzmitteln sind natürlich die UV Filter. Sie machen die Sonnencreme erst zu dem, was sie ist. Mittlerweile gibt es neben den klassischen Sonnencremes mit chemischen UV-Filtern immer mehr Produkte mit mineralischen UV-Filtern. Je höher der Gehalt an UV-Filtern in einem Produkt ist, desto höher ist die Schutzwirkung, erkennbar am deklarierten Lichtschutzfaktor (LSF oder SPF, englisch für sun protection factor). Er gibt an, wie viel länger man sich mit der Verwendung des Sonnenschutzmittels der Sonne aussetzen kann als ohne Schutz, bevor es zu einem Sonnenbrand kommt. Zur Vereinfachung werden die Lichtschutzfaktoren in Produktkategorien eingeteilt. So können Verbraucher leichter eine Kaufentscheidung treffen und die Produkte besser miteinander vergleichen:

  • Die Produktkategorie „niedriges Schutzniveau" umfasst Lichtschutzfaktor (LSF) 6 und 10
  • Die Produktkategorie „mittleres Schutzniveau" umfasst Lichtschutzfaktor (LSF) 15, 20 und 25
  • Die Produktkategorie „hohes Schutzniveau" umfasst Lichtschutzfaktor (LSF) 30 und 50
  • Die Produktkategorie „sehr hohes Schutzniveau" umfasst Lichtschutzfaktor (LSF) 50+
UVA-Label
UVA-Label

Weiterhin sollten Produkte sowohl vor UVB- als auch vor UVA-Strahlung schützen, wobei der UVA-Lichtschutzfaktor der Sonnenschutzmittel mindestens ein Drittel des UVB-Schutzes betragen soll. In diesem Fall darf auf dem Produkt das Label des empfohlenen Mindestschutzfaktors gegen UVA-Strahlen angebracht sein.

Beim Eincremen gilt: Viel hilft viel! Um den angegebenen Lichtschutzfaktor zu erreichen und während des Sonnenaufenthaltes aufrechtzuerhalten, sollte man regelmäßig nachcremen und vor allem ausreichend Sonnencreme auftragen. Als Faustregel gilt: sechs Teelöffel (etwa 36 Gramm) werden für den Körper eines durchschnittlichen Erwachsenen benötigt.

Was sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beachten?

  • In der Mittagssonne (höchste Strahlenbelastung) nicht übermäßig in der Sonne aufhalten.
  • Sonnenschutzmittel vor dem Sonnen auftragen.
  • Sonnenschutzmittel mit ausreichendem UV-Schutz anwenden (UVA-Siegel und dem Hauttyp entsprechender Lichtschutzfaktor)
  • Um den angegebenen Lichtschutzfaktor zu erreichen, muss auf dem Körper eines Erwachsenen etwa 36 Gramm (6 Teelöffel) Sonnencreme aufgetragen werden. Geringe Auftragsmengen reduzieren die Schutzleistung erheblich.
  • Mehrfach auftragen, um den Lichtschutz aufrecht zu erhalten, insbesondere nach dem Aufenthalt im Wasser oder nach dem Schwitzen.
  • Babys und Kleinkinder vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
  • Für Babys und Kleinkinder schützende Kleidung sowie Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF mindestens 30) verwenden.
  • Die Sonnencreme aus dem Vorjahr sollte auf ihre Haltbarkeit überprüft werden. Als Angabe zur Haltbarkeit befindet sich auf der Verpackung entweder das Mindesthaltbarkeitsdatum oder die Angabe zur Verwendbarkeit nach dem Öffnen (Tiegelsymbol mit einer Monatsangabe)
  • Auch Sonnenschutzmittel mit hohen Lichtschutzfaktoren bieten keinen vollständigen Schutz vor UV-Strahlen.
  • Zusätzlichen Schutz durch UV-dichte Kleidung, Hüte und Sonnenbrillen erzielen.
  • Sonnenschutzmittel, die zugleich auch vor Insekten schützen sollen, scheinen auf den ersten Blick eine praktische Wahl zu sein. Diese Kombinationsprodukte aus Sonnenschutzmitteln und Repellentienwirkstoffen werden aufgrund der gegensätzlichen Wirkungen und Anwendungsbedingungen jedoch kritisch eingeschätzt. Sonnenschutzmittel müssen in ausreichender Menge aufgetragen werden, um den entsprechenden UV-Schutz zu erzielen und sollten zudem mehrfach angewendet werden, um diesen Schutz aufrecht zu erhalten. Die in Repellentien zum Schutz vor Insekten verwendeten, bioziden Wirkstoffe sollten dagegen in möglichst geringen Mengen angewendet werden.
Sechs Teelöffel Sonnencreme sollte ein Erwachsener am Körper auftragen, um den auf der Verpackung angegebenen Lichtschutzfaktor zu erreichen.   Bildrechte: © dispicture - stock.adobe.com; © Lucky Dragon - Fotolia.com
Sechs Teelöffel Sonnencreme sollte ein Erwachsener am Körper auftragen, um den auf der Verpackung angegebenen Lichtschutzfaktor zu erreichen.

Welchen rechtlichen Hintergrund gibt es?

In der EU-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel) ist festgelegt, welche UV-Filter in kosmetischen Mitteln verwendet werden dürfen. Derzeit sind etwa 30 UV-Filter in kosmetischen Mitteln mit entsprechenden Verwendungsbedingungen zugelassen. Dazu zählen etwa Höchstmengenbeschränkungen oder entsprechende Anwendungs- bzw. Warnhinweise, die bei Verwendung in einem kosmetischen Mittel eingehalten bzw. auf das Produkt angebracht werden müssen.

Jeder in der EU für kosmetische Mittel zugelassene UV-Filter ist also einer Prüfung unterzogen worden. Bevor ein UV-Filter zum Einsatz kommen darf, muss es durch das wissenschaftliche Expertengremium der europäischen Kommission („Scientific Committee on Consumer Safety“, SCCS) bewertet und gegebenenfalls mit einer entsprechenden Höchstmenge belegt werden. Unter Berücksichtigung toxikologischer Daten und Informationen darüber, ob und wieviel von der Substanz über die Haut in den Körper gelangen kann, wird eine sogenannte Risikobewertung der Substanzen auf mögliche Gesundheitsgefahren durchgeführt. Falls die wissenschaftlichen Daten nicht ausreichen, fordert das Expertengremium weitere Studien an. Nur wenn die Substanz als sicher eingestuft wird, darf sie verwendet werden! Generell lässt sich sagen, dass nach aktuellem Stand der Wissenschaft die für kosmetische Mittel zugelassenen UV-Filter – egal ob chemisch oder mineralisch – gesundheitlich unbedenklich sind, solange die vorgeschriebenen Höchstmengen und Anwendungsbedingungen eingehalten werden.

Die chemischen UV-Filter wirken, in dem sie die UV-Strahlung aufnehmen und in Wärme umwandeln. Mineralische UV-Filter hingegen wirken wie winzige Spiegel auf der Oberfläche der Haut und reflektieren die UV-Strahlung. Mittlerweile werden auch mineralische UV-Filter in Form von Nano-Materialien eingesetzt. Hierbei handelt es sich um winzige Partikel, die eine streichfähigere Textur ermöglichen und so den „Weißel-Effekt“ verringern, da sie sich besser auf der Haut verteilen lassen. In (Aerosol-) Sprays dürfen die Nanopartikel aber nicht eingesetzt werden, da noch unklar ist, ob die Partikel bei Inhalation unerwünschte Nebenwirkungen haben können.

Egal welcher Sonnenschutz gewählt wird, es sollte in jedem Fall auf einen, für den individuellen Hauttyp ausreichend hohen Lichtschutzfaktor geachtet werden und darauf, ob ein UVA Schutz vorhanden ist. Für Kinder ist ein hoher Lichtschutzfaktor von mindestens 30 wichtig.

Welche Untersuchungsergebnisse des LAVES gibt es?

Beim Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) des LAVES in Lüneburg werden nahezu jedes Jahr Sonnenschutzmittel untersucht. Dabei werden Produkte hinsichtlich spezieller Inhaltsstoffe (z.B. UV-Filter), der Pflichtkennzeichnungen sowie deren Auslobung, das heißt alle werbenden, freiwilligen Angaben des Herstellers (zum Beispiel ohne Konservierungsstoffe), überprüft.

Im Jahr 2022 hat das IfB 27 Proben Sonnenschutzmittel für Babys und Kinder untersucht. Dabei handelte es sich um 22 unterschiedliche Produkte von 15 verschiedenen Herstellern. Zwei Produkte wurden beanstandet, da ein Konservierungsstoff verwendet wurde, der in Produkten für Kinder unter drei Jahren nicht zulässig ist. Somit darf er nicht in Sonnenschutzmitteln eingesetzt werden, die speziell für Kinder bestimmt sind. Alle anderen Erzeugnisse entsprachen den rechtlichen Anforderungen.

Weitere 20 Proben verschiedener Sonnenschutzmittel wurden 2022 ebenfalls untersucht. Dabei handelte es sich um 20 unterschiedliche Produkte von 16 verschiedenen Herstellern. Keines der 20 Produkte zeigte Auffälligkeiten, alle getesteten Proben entsprachen den rechtlichen Anforderungen.

Im Jahr 2021 wurden 20 Proben verschiedener Sonnenschutzmittel untersucht. Lediglich eine Probe musste bemängelt werden, da die Liste der Bestandteile nicht deutlich sichtbar angebracht war. Bei den anderen Proben gab es keine Auffälligkeiten und alle getesteten Produkte entsprachen den rechtlichen Anforderungen.

Im Jahr 2020 wurden 14 Sonnenschutzmittel speziell für Babys und Kleinkinder untersucht. Hierbei gab es keine Auffälligkeiten und alle getesteten Produkte entsprachen den rechtlichen Anforderungen.

Im Zuge eines bundesweiten Monitorings stand im Jahr 2019 die Untersuchung von Schwermetallen (insbesondere Cadmium) in Sonnenschutzmitteln mit mineralischen UV-Filtern im Fokus. Es wurden insgesamt 16 Proben analysiert. Schwermetalle sind in kosmetischen Mitteln verboten, können aber über die mineralischen UV-Filter Titandioxid und Zinkoxid in kosmetische Produkte gelangen. Bei der Untersuchung von sieben Sonnenschmutzmitteln mit mineralischen UV-Filtern waren die Schwermetallgehalte alle unauffällig. Zusätzlich wurden die Proben auf Konservierungsstoffe, auf organische UV-Filter, auf allergene Duftstoffe sowie auf den mikrobiologischen Status untersucht. Alle Produkte entsprachen hinsichtlich dieser Parameter den rechtlichen Vorgaben.

Von mehr als 160 untersuchten Sonnenschutzprodukten in den Jahren 2014 bis 2018 wurden lediglich sieben Erzeugnisse aufgrund von Kennzeichnungsmängeln beanstandet. Die meisten davon wiesen mehrere Mängel auf. Dazu zählten beispielsweise irreführende Angaben bezüglich der Schutzwirkung sowie fehlende oder unzulängliche Angaben zu Bestandteilen.


Was bedeutet eigentlich …?

  • „Sonnenschutzmittel“ sind Zubereitungen (zum Beispiel Cremes, Öle, Gels, Sprays), die dazu bestimmt sind, äußerlich mit der menschlichen Haut in Berührung zu kommen. Und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese vor UV-Strahlung zu schützen, indem die Strahlung absorbiert, gestreut oder reflektiert wird (gemäß Empfehlung der EU-Kommission).
  • „UVB-Strahlung“ bedeutet Sonnenstrahlung im Spektrum 290 bis 320 nm (gemäß Empfehlung der EU-Kommission); ruft Sonnenbrand hervor und begünstigt die Entstehung von Hautkrebs.
  • UVA-Strahlung“ bedeutet Sonnenstrahlung im Spektrum 320 bis 400 nm (gemäß Empfehlung der EU-Kommission); lässt die Haut altern und trägt auch zur Entstehung von Hautkrebs bei.
  • „UV-Filter“ sind Stoffe, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, die Haut durch Absorption, Reflexion oder Streuung bestimmter UV-Strahlung gegen bestimmte UV-Strahlung zu schützen (gemäß EU-Kosmetik-Verordnung).
  • „Chemische UV-Filter“ oder auch „organische Lichtfilter“ sind beispielsweise Homosalate, Octocrylene, Ethylhexyl Salicylate oder diverse Benzophenone.
  • „Mineralische UV-Filter“ oder auch „anorganische Lichtfilter oder Pigmente“ sind beispielsweise Zinkoxid oder Titandioxid.
  • „Nanomaterial“ ist ein unlösliches oder biologisch beständiges und absichtlich hergestelltes Material mit einer oder mehreren äußeren Abmessungen oder einer inneren Struktur in einer Größenordnung von 1 bis 100 Nanometern (gemäß EU-Kosmetik-Verordnung).
  • „Lichtschutzfaktor“ (kurz LSF oder Sun Protection Factor, SFP) gibt an, wieviel länger sich Menschen mit Sonnenschutzmittel in der Sonne aufhalten können als ohne. Beispiel: Die ungeschützte Haut wird bereits nach zehn Minuten rot. Mit einem Sonnenschutzmittel LSF 20 kann man sich 20 Mal länger in der Sonne aufhalten, bis eine Rötung auftritt, also 200 Minuten.

Wo gibt es weitere Informationen?

Die Empfehlung der europäischen Kommission über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben (2006/647/EG) finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union (L265/39) (PDF)

Informationen über Sonnenschutzmittel und den rechtlichen Grundlagen sowie deren Überwachung finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Informationen über den UV-Schutz durch Sonnencreme finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesamts für Strahlenschutz

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