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Parabene in Kosmetik

Institut für Bedarfsgegenstände untersucht Körperlotionen, Duschgele, Haarkuren, Haargele und Sonnenschutzmittel


Parabene finden sich aufgrund ihrer antimikrobiellen Wirkung in diversen Kosmetika als Konservierungsmittel.

Aus Tierversuchen ist bekannt, dass einige Parabene das Hormonsystem beeinflussen können. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält einen generellen Ersatz von Parabenen in kosmetischen Mitteln durch andere Konservierungsstoffe aber nicht für sinnvoll: Verschiedene Konservierungsstoffe, die zum Teil durchaus häufig in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden, sind seit langem für ihre sensibilisierenden Eigenschaften bekannt. Einige von ihnen haben ein deutlich höheres allergenes Potenzial als Parabene. (Stellungnahme Nr. 009/2011 des BfR vom 28. Januar 2011).


Der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission (SCCS) kam 2013 in einer Neubewertung der Parabene zu verschiedenen Schlussfolgerungen:

  • Methyl- und Ethylparaben gelten bei den bis dahin zulässigen Höchstkonzentrationen als sicher; die Höchstmengen liegen bei 0,4 % - werden mehrere Parabene eingesetzt, gilt ein Grenzwert für die Summe aller Parabene von 0,8 %.
  • Isopropyl-, Isobutyl-, Phenyl-, Benzyl- und Pentylparaben wurden verboten; im Rahmen der wissenschaftlichen Bewertung standen nur begrenzt oder keine Informationen für diese Stoffe zur Verfügung und demnach ist die Datenlage für diese Stoffe unzureichend; daher konnte das von diesen Verbindungen ausgehende Risiko für den Menschen nicht bewertet werden.
  • Für Butyl- und Propylparaben wurde der Grenzwert von 0,4 auf 0,14 % gesenkt; die beiden Stoffe stehen im Verdacht, ein schwaches endokrin modifizierendes Potenzial zu besitzen, also das Hormonsystem beeinflussen zu können. Da auch hier teilweise noch Daten fehlen (z.B. zur Aufnahme der Stoffe über die Haut), wurde eine konservative Risikoabschätzung vorgenommen. Eine Ausnahme von diesem Grenzwert bildet der Windelbereich: Aufgrund des unreifen Metabolismus von Kindern < 6 Monate und wegen der Möglichkeit von Hautverletzungen im Windelbereich (und damit einhergehend ein stärkeres Eindringen der Stoffe) kann ein Risiko hinsichtlich der Sicherheit von Kindern nicht ausgeschlossen werden. Die Verwendung dieser Parabene in auf der Haut verbleibenden kosmetischen Mitteln für den Windelbereich ist daher nicht mehr zulässig.

Untersuchungen im LAVES

Die Ergebnisse im Einzelnen



Untersuchungen im LAVES

Das Institut für Bedarfsgegenstände des LAVES in Lüneburg hat im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜP) 111 Proben diverser kosmetischer Mittel auf die Einhaltung der Höchstmengen an Parabenen untersucht und den Einsatz verbotener Parabene überprüft.

Hierfür wurden Körperlotionen, Duschgele, Haarkuren und Haargele aus Supermärkten, Reformhäusern und Drogerien entnommen, aber auch Sonderposten aus 1€-Läden fanden sich unter den Proben.

Insgesamt wurden von 111 Proben nur 5 beanstandet:

  • Bei einer Probe Körperlotion war ein unzulässiger UV-Filter im Einsatz
  • Vier weitere Proben Körperlotion hatten Kennzeichnungsmängel (unvollständige oder fehlerhafte Bestandteilsliste, Warnhinweis nicht in deutscher Sprache, fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum/Verwendungsdauer nach dem Öffnen, verwischbare Chargenkennung)



Die Ergebnisse im Einzelnen


Parabene in Körperlotionen

Zu diesem Projekt sind 37 Proben eingesendet worden. Dabei handelt es sich um 34 unterschiedliche Produkte von 22 verschiedenen Herstellern.

Fünf der eingesendeten Proben mussten beanstandet werden. Vier Produkte wurden aufgrund der Kennzeichnung, wie zum Beispiel verwischbare Chargenkennung, unvollständige Bestandteilsliste, nicht deklarierte, allergene Duftstoffe, beanstandet.

Eine Probe wurde aufgrund ihrer stofflichen Zusammensetzung bemängelt, es wurden nicht zugelassene UV-Filter festgestellt.

Parabene in Haarkur

Zu diesem Projekt sind 24 Proben eingesendet worden. Dabei handelte es sich um 22 unterschiedliche Produkte von 11 verschiedenen Herstellern. Von den 24 eingesendeten Proben passten 17 Proben nicht zur BÜP-Projektbeschreibung.

Das Hauptaugenmerk der Analytik lag auf der Prüfung auf verbotene Parabene sowie der Einhaltung der Höchstmengen von Parabenen.

Keine der eingesendeten Proben musste aufgrund der Bestandteile oder der Kennzeichnung beanstandet werden. Lediglich bei einer Probe erfolgte ein Hinweis auf den verbotenen Stoff Isobutylparaben, welcher in der Probe nicht nachgewiesen wurde aber in der Bestandteilsliste aufgeführt war.

Parabene in Duschgel

Zu diesem Projekt sind 32 Proben eingesendet worden. Dabei handelte es sich um 32 unterschiedliche Produkte von 21 verschiedenen Herstellern. Von den 32 eingesendeten Proben passten nur 29 Proben zur BÜP-Projektbeschreibung.

Das Hauptaugenmerk der Analytik lag auf der Prüfung der Einhaltung der Höchstmengen an Parabenen.

Keine der eingesendeten Proben musste aufgrund der Bestandteile oder der Kennzeichnung beanstandet werden.

Parabene in Haargelen

Zu diesem Projekt sind 18 Proben eingesendet worden. Dabei handelte es sich um 12 unterschiedliche Produkte von 11 verschiedenen Herstellern.

Keine der eingesendeten Proben musste aufgrund der Bestandteile oder der Kennzeichnung beanstandet werden.

Parabene in Sonnenschutzmittel LSF 30 bis 50+

Zu diesem Projekt sind 20 Proben eingesendet worden. Dabei handelte es sich um 19 unterschiedliche Produkte von 10 verschiedenen Herstellern.

Keine der eingesendeten Proben musste aufgrund der Bestandteile oder der Kennzeichnung beanstandet werden.

Parabene in Sonnenschutzmittel LSF 6 bis 25

Zu diesem Projekt sind 17 Proben sind eingesendet worden. Dabei handelte es sich um 14 unterschiedliche Produkte von 11 verschiedenen Herstellern. Von den 17 eingesendeten Proben passten nur 15 Proben zur BÜP-Projektbeschreibung.

Keine der eingesendeten Proben musste aufgrund der Bestandteile oder der Kennzeichnung beanstandet werden.


Weitere Informationen und Untersuchungsergebnisse zu Sonnenschutzmitteln finden Sie hier.

Parabene in Kosmetik Bildrechte: anoli - Fotolia.com
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